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Lärmschutz in Bütschwil-Ganterschwil: Bei vier Projekten mitwirken

Bei den gelb markierten Liegenschaften ist der Immissionsgrenzwert überschritten.
Bei den gelb markierten Liegenschaften ist der Immissionsgrenzwert überschritten. Bild: screenshot/www.sg.ch
Die Bevölkerung kann bei vier Lärmsanierungsprojekten an Kantonsstrassen in der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil mitwirken.

 

Die Bevölkerung ist zur Mitwirkung bei Kantonsstrassenprojekten eingeladen.

Überarbeitung nach Mitwirkung

Die Projekte werden anschliessend aufgrund der Rückmeldungen sowie weiterer Abklärungen überarbeitet. Im Mitwirkungsbericht der einzelnen Projekte antwortet der Kanton auf die Anträge der Mitwirkenden. Das fertig ausgearbeitete Projekt gelangt nach der Anhörung der Gemeinde und der Genehmigung zur öffentlichen Auflage.

Übersicht der vier Projekte

  • Bütschwil-Ganterschwil: Lärmsanierungsprojekt, Abschnitt Lerchenfeld-Sägenbach; Mitwirkung vom 20. November bis 20. Dezember 2023
  • Bütschwil-Ganterschwil: Lärmsanierungsprojekt, Abschnitt Ganterschwil; Mitwirkung vom 20. November bis 20. Dezember 2023
  • Bütschwil-Ganterschwil: Lärmsanierungsprojekt, Abschnitt Bütschwil; Mitwirkung vom 20. November bis 20. Dezember 2023
  • Bütschwil-Ganterschwil: Lärmsanierungsprojekt, Abschnitt Neudietfurt; Mitwirkung vom 20. November bis 20. Dezember 2023

Lerchenfeld-Sägenbach

Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.

An der Kantonsstrasse Nr. 13-1 von Lerchenfeld bis Sägenbach in Bütschwil-Ganterschwil stehen derzeit keine Deckschichtsanierungen an. Weitere Massnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg wurden untersucht, haben sich aber als unverhältnismässig oder nicht sinnvoll erwiesen.

Abschnitt Ganterschwil

Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungender Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.

An der Kantonsstrasse Nr. 30 in Ganterschwil werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt sieht vor, einen bereits eingebauten lärmmindernden Belag als Massnahme an der Quelle zu berücksichtigen. Für eine Liegenschaft wird der Einbau von Schallschutzfenster geprüft.

Abschnitt Bütschwil

Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm. 
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.

An der Kantonsstrassen Nrn. 13 und 127 in Bütschwil-Ganterschwil werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt sieht vor, in Bütschwil auf der Ottilienstrasse und auf der Wilerstrasse einen bereits eingebauten lärmmindernden Belag als Massnahme an der Quelle zu berücksichtigen. Weitere Massnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg wurden untersucht, haben sich aber als unverhältnismässig oder nicht sinnvoll erwiesen.

Abschnitt Neudietfurt

Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.

An der Kantonsstrasse Nr. 88 in Neudiertfurt wurden keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte festgestellt. Auf eine Prüfung von Massnahmen wurde deshalb verzichtet.

Link zu den Unterlagen des Kantons

Staatskanzlei SG