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Nesslau
20.11.2023

Mitwirkung bei Betriebs- und Gestaltungskonzept Hauptstrasse Nesslau

Der Kanton legt das Gestaltungskonzept der Nesslauer Hauptstrasse zur Mitwirkung auf.
Der Kanton legt das Gestaltungskonzept der Nesslauer Hauptstrasse zur Mitwirkung auf. Bild: screenshot/www.sg.ch
Die Bevölkerung ist zur Mitwirkung bei Kantonsstrassenprojekten eingeladen, so auch zum Betriebs- und Gestaltungskonzept Hauptstrasse Nesslau.

Mitwirkung vom 20. November bis 20. Dezember 2023

Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 13, Nesslau: Betriebs- und Gestaltungskonzept Hauptstrasse Nesslau, Sidwaldstrasse bis Luterenbrücke - B60.4.013.439.100» vom 20. November bis 20. Dezember 2023 durchgeführt.

Formular von Homepage ausfüllen

Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gern mit unten aufgeführtem Formular eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gern zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.

Ungenügend

Die Toggenburgerstrasse wird den heutigen Anforderungen an eine Kantonsstrasse im Innerortsbereich nicht mehr gerecht. Es fehlen Angebote für den Veloverkehr, die Trennwirkung der Längsachse ist hoch und das Erscheinungsbild des Strassenraums wenig strukturiert. Das vorliegende Projekt setzt das von der Gemeinde Nesslau erarbeitete Betriebs- und Gestaltungsprojekt im Abschnitt zwischen der Sidwaldstrasse und der Luterenbrücke um.

Mit Radstreifen, ohne Mittelmarkierung

Die Fahrbahn soll als Kernfahrbahn gestaltet werdem. Bei einer Kernfahrbahn werden beidseitig Radstreifen mit einer Breite von 1,25 Meter angeordnet. Auf eine Mittelmarkierung wird verzichtet. Beidseits der Fahrbahn werden Gehwege mit einer Breite von 2,00 Meter geführt. Im Bereich der Brauerei St.Johann AG und Gasthaus zur Brücke werden die Gehwegbreiten, bedingt durch die bestehenden Gebäude, reduziert. Bei klassierten Gemeindestrassen werden Trottoirüberfahrten realisiert. Bei sämtlichen Zu- und Wegfahrten in die Kantonsstrasse werden die notwendigen Sichtzonen durchgesetzt. Die Bushaltestelle «Neu St.Johann, Klosterkirche» wird behindertengerecht und mit einem Fussgängerstreifen mit einer Mittelschutzinsel ausgeführt.

Link zum Projekt

Staatskanzlei SG