Am 6. Juni 2023 hat der Gemeinderat den Sondernutzungsplan Gewässerraum Nägelimoosbach Abschnitt 1 (Schönauerstrasse bis Ronweidweg) erlassen. Das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 34 Abs. 2 PBG erfolgte vom 13. März 2023 bis am 11. April 2023, das öffentliche Auflageverfahren vom 26. Juni 2023 bis 25. Juli 2023. Während beider Auflagefristen sind keine Eingaben oder Einsprachen eingegangen. Der Sondernutzungsplan konnte am 13. September 2023 vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation genehmigt werden. Der Sondernutzungsplan tritt per 1. Dezember 2023 in Vollzug.
Kirchberg
18.11.2023
Kirchberg: Sondernutzungsplan Nägelimoosbach tritt in Kraft

Das Gebiet Nägelimoos (links) und Dietschwil (rechts) der Gemeinde Kirchberg.
Bild:
geoportal.ch/screenshot
Während der Frist sind gegen den Sondernutzungsplan Gewässeraum Nägelimoosbach keine Eingaben und Einsprachen bei der Gemeinde Kirchberg eingetroffen. Der Plan tritt per 1. Dezember in Vollzug.