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Fünf Einsprachen gegen die Naturschutzverordnung in der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil

Bütschwil im Herbst.
Bütschwil im Herbst. Bild: toggenburg24/Web/freie Nutzung
Nach fünf Einsprachen gegen die Schutzverordnung Natur und Landschaft hat die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil Änderungen vorgenommen, für die nun eine zweite Mitwirkung durchgeführt wird.

Die Schutzverordnung, Bereich Natur und Landschaft, ist vom 26. April 2021 bis 25. Mai 2021 öffentlich aufgelegen. Während der Einsprachefrist sind fünf Einsprachen eingegangen. Die Einsprachen wurden geprüft und die Schutzverordnung teilweise überarbeitet. Für die Änderung der Schutzverordnung Bereich Natur und Landschaft wird ein 2. Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

Stellung beziehen

Die Bevölkerung ist eingeladen, zu den Änderungen Stellung zu nehmen. Die Unterlagen liegen allen Interessierten zu Informations- und Mitwirkungszwecken im Gemeindehaus Bütschwil öffentlich auf. Zudem können Sie die Unterlagen auf unserer Homepage www.buetschwil-ganterschwil.ch einsehen. Bemerkungen und Hinweise zu den Änderungen an der Schutzverordnung können Sie bis am 9. Dezember 2023 an die Gemeinderatskanzlei, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil oder info@buteschwil-ganterschwil.ch richten.

Gemeindekanzlei Bütschwil-Ganterschwil