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Mosnang
09.11.2023

Mosnang: Deponie Hammertobel muss totalsaniert werden

Bei genauer Betrachtung sind die in den Bach abrutschenden Abfallelemente (gelbe Kreise) in der erodierenden Bachuferkante ersichtlich.
Bei genauer Betrachtung sind die in den Bach abrutschenden Abfallelemente (gelbe Kreise) in der erodierenden Bachuferkante ersichtlich. Bild: Gemeindekanzlei Mosnang
Die 2018 im Wald im Gebiet Hammertobel entdeckte ehemalige Deponie Hammertobel muss totalsaniert werden. Da durch die Erosion feste Abfälle ins Gewässer freigesetzt werden, hat das Amt für Umwelt die Sanierung der bis in den Uferbereich des Gonzenbachs liegenden Altablagerung verfügt. Die Standortgemeinde Mosnang wurde als Realleistungspflichtige bestimmt. Ein erarbeitetes Sanierungsprojekt ist bis zum April 2024 als ordentliches Baugesuch einzureichen.

Die betroffene Fläche wurde nach deren Entdeckung in den Kataster der belasteten Standorte aufgenommen und die Gemeinde Mosnang mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes beauftragt. Im Rahmen der Erarbeitung dieses Gutachtens wurden verschiedene Sanierungsvarianten geprüft. Letztlich resultierte bereits in
dieser Arbeit die Variante Totalsanierung als einzig realisierbare und nachhaltige Sanierungsvariante, da sich die Altablagerung in einem sehr steilen, abschüssigen
Waldbereich befindet und innerhalb mehrerer Schutzgebiete liegt.

Direkt an der Gemeindegrenze

Die ehemalige Deponie liegt direkt an der Gemeindegrenze auf Mosnanger Gemeindegebiet. Das Amt für Umwelt hat die Standortgemeinde Mosnang als Realleistungspflichtige mit der Erarbeitung eines Sanierungsprojektes beauftragt. Das erarbeitete Altlastengutachten zeigt auf, dass die Deponie insbesondere auch von Bewohnenden mehrerer Nachbargemeinden (Anmerkung Red. :unmittelbare Nachbargemeinden sind Kirchberg und Lütisburg) genutzt wurde. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Kostenteilers hat die Standortgemeinde Mosnang die Kosten zu tragen. Der Gemeinderat erwartet von den betroffenen Nachbargemeinden eine Kostentragung im Interesse der im Altlastengutachten aufgezeigten Nutzung.

Aufwendige Sanierung

Aufgrund der grossen Ermächtigung des Perimeters und der aufwändigen Sanierung ist auch die Zustimmung des eidgenössischen Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erforderlich. Diese Zustimmung – verbunden mit der Zusicherung eines Beitrages von 40% an den anrechenbaren Kosten – liegt bereits vor. In den nächsten Monaten erfolgt nun die Erarbeitung eines Sanierungsprojektes und die Einreichung als konkretes Baugesuch bis zum Frühjahr 2024. Mit den betroffenen Nachbargemeinden wird die Klärung der Aufteilung der Restkosten angestrebt. Der Umsetzung vorbehalten bleibt die Kreditbeantragung gegenüber der Bürgerschaft im Rahmen der Kompetenzen gemäss Gemeindeordnung.

Gemeindekanzlei Mosnang