Die Primarschulanlage in Bütschwil wird auch ausserhalb der Schulzeiten und an Wochenenden oft von der Bevölkerung besucht und genutzt. Es kommt aber auch immer wieder zu Sachbeschädigungen und Verschmutzungen. Die Videoüberwachung soll einerseits als präventive Massnahme, andererseits als Hilfsmittel bei der Aufklärung eines Vorfalles dienen.
Allgemeinverfügung erlassen
Der Gemeinderat erlässt deshalb gestützt auf das Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund folgende Allgemeinverfügung: Im öffentlichen Raum der Primarschule Bütschwil, Mittendorfstrasse 15 + 16 (GS Nrn. 163B + 101B), werden ausserhalb des Schulbetriebs Kameras zur Videoüberwachung gemäss Situationsplan, mit der Möglichkeit der Personenidentifikation, installiert. Nachstehende Betriebszeiten werden während des Schulbetriebs festgelegt. Während den Schulferien erfolgt eine 24h-Aufzeichnung. Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 00.00 Uhr bis 7.30 Uhr / 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr / 16.00 Uhr bis 23.59 Uhr, Mittwoch 00.00 Uhr bis 7.30 Uhr / 12.00 Uhr bis 23.59 Uhr, Samstag und Sonntag 00.00 Uhr bis 23.59 Uhr.
30 Tage gespeichert
Die Aufzeichnungen werden während maximal 30 Tagen gespeichert. Anschliessend werden diese automatisch gelöscht, falls sich in dieser Zeit keine Vorfälle ereignet haben. Die Sicherheitsvorkehrungen stellen sicher, dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die Aufnahmen haben. Die Standorte der Videokameras können bei der Ratskanzlei eingesehen werden.
Möglichkeit des Rekurses
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) innert 14 Tagen seit Veröffentlichung Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Der Rekurs ist schriftlich und unterzeichnet einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung zu enthalten. Diesem wird die aufschiebende Wirkung entzogen.