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FDP, die Mitte und SP befürworten flankierende Massnahmen

FDP, die Mitte und SP befürworten sämtliche flankierende Massnahmen in Bütschwil.
FDP, die Mitte und SP befürworten sämtliche flankierende Massnahmen in Bütschwil. Bild: Gemeinde Bütschwil
Die FDP und die Mitte Bütschwil-Ganterschwil sowie die SP Sektion Alttoggenburg befürworten sämtliche flankierenden Massnahmen der Gemeinde und jene des Kantons für die Land-, Wiler- und Ottilienstrasse. Sie empfehlen deshalb, am 19. November zwei Mal ein Ja in die Urne zu legen. Nachfolgend das Communiqué der drei Parteien im Wortlaut.

Nach vielen Jahren des Ringens um gute Lösungen für die flankierenden Massnahmen legen Kanton und Gemeinde nun nach Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile das beste Projekt vor. Gegen die flankierenden Massnahmen des Kantons muss am 19. November 2023 abgestimmt werden, weil Keflam das Referendum mit 986 gültigen Unterschriften ergriffen hat.

Viele Anliegen wurden berücksichtigt

Aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen von Parteien, Verbänden, Gewerbe, Behörden und der Bevölkerung wurden die Kantonsstrassenprojekte sowie das Gemeindestrassenprojekt überarbeitet. Dabei wurden viele Anliegen berücksichtigt. Die drei Parteien bedanken sich bei allen, welche mitgewirkt hatten, und zur Lösung beigetragen haben. Ein besonderer Dank gebührt dem Gemeinderat und dem Tiefbauamt, welche sich sehr aktiv für diese gute Lösung innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen eingesetzt hatten.

Umlagerung auf Umfahrungsstrasse

Mit dem Beschluss über den Bau der Umfahrung Bütschwil wurde die Gemeinde verpflichtet, flankierende Massnahmen auf dem bestehenden Strassennetz umzusetzen. Damit soll längerfristig die Umlagerungswirkung auf die Umfahrungsstrasse sichergestellt werden. Ebenfalls wird damit das Ziel verfolgt, die Sicherheit des Langsamverkehrs zu erhöhen.

Verkehrssicherheit wird erhöht

Die drei Parteien sind der Meinung, dass die vorliegenden Projekte die Verkehrssicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmenden (Rad- und Fussverkehr, Schulkinder) massgeblich erhöhen. Zudem konnten bei den meisten der umstrittenen Teile (z.B. Rechtsvortritte, Bushaltestelle auf der Strasse) pragmatische Lösungen gefunden werden. Auch die Kosten bleiben im Rahmen, das Projekt ist keine Luxus-Lösung. Die Steuergelder werden massvoll eingesetzt, da auch in den nächsten Jahren anfallende Instandsetzungsarbeiten gleichzeitig gemacht werden. Beim vorliegenden Projekt der Ottilienstrasse bezahlt der Kanton 65%, bei einem Nein bezahlen die Steuerzahler von Bütschwil-Ganterschwil alles selber.

Keine Rennbahn

Die Ottilienstrasse wird keine Rennbahn, wie das KEFLAM befürchtet. Sie wird zwar Richtung Mosnang etwas begradigt, hat aber immer noch eine spürbare Kurve, welche die Geschwindigkeit reduziert. Schliesslich haben sich die Verkehrsteilnehmer an die Geschwindigkeitsignalisation und an die Verhältnisse zu halten, wovon ausgegangen werden kann.

Umklassierung ist unwahrscheinlich

Es gilt nun diese Projekte nach vielen Jahren des Ringens um die besten Lösungen zu einem guten Ende zu bringen und mit der vom Keflam angedachten Umklassierung von Kantons- und Gemeindestrassen nicht wieder neue langwierige und jahrelange Prozesse anzureissen, deren Ausgang ungewiss sind. Es ist unwahrscheinlich, dass der Kantonsrat nach einigen Jahren eine Strasse wieder umklassiert. Besonders für die Anstösser ist es von grossem Interesse, dass nach Jahren der Unsicherheit bald Klarheit herrscht.

Mit Navi unterwegs

Zudem sei zu bemerken, dass die meisten ortsunkundigen Verkehrsteilnehmenden nach dem Navigationssystem fahren und nicht darauf achten, ob sie nun auf einer Gemeinde- oder Kantonsstrasse fahren. Es macht auch finanzpolitisch wenig Sinn, eine von der Gemeinde bezahlte Strasse (Langenrainstrasse) dem Kanton zu übergeben und dafür die sanierungsbedürftige Ottilienstrasse vom Kanton zu übernehmen.

Sanierung notwendig

Nach dem hoffentlich positiven Volksentscheid ist zügig das Einsprache- und Auflageverfahren einzuleiten, da die drei Strassen in einem schlechten Zustand sind und eine dringende Sanierung benötigen. In diesem Verfahren können betroffene Grundeigentümer mittels Einsprache ihre konkreten Anliegen deponieren und werden vom Kanton für den Landerwerb entschädigt.

In diesem Sinne rufen die drei Ortsparteien die Stimmbevölkerung auf, bei beiden Vorlagen ein Ja in die Urne zu legen.

pd