«Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil befinden am 19. November 2023 über das Kantonsstrassenprojekt Ottilienstrasse. Dieses Projekt umfasst flankierende Massnahmen in Bezug auf die Umfahrung Bütschwil, welche im Herbst 2020 dem Verkehr übergeben wurde.
Referendum ergriffen
Das Komitee für echte flankierende Massnahmen Keflam hat das fakultative Referendum gegen den Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderates Bütschwil-Ganterschwil vom 25. Mai 2023 zum Genehmigungsprojekt des Tiefbauamtes des Kantons St.Gallen betreffend flankierende Massnahmen auf der Ottilienstrasse ergriffen. Das überparteiliche Bürgerkomitee Keflam hat 986 gültige Unterschriften gegen den Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderates vom 25. Mai 2023 betreffend flankierende Massnahmen auf der Ottilienstrasse eingereicht. Es wären nur 337 notwendig gewesen. Mit andern Worten haben rund drei Mal so viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Referendum unterstützt, wie gesetzlich vorgesehen.
Das Gegenteil wird eintreten
Der Gemeinderat wie auch die Vertreter des kantonalen Tiefbauamtes wollen uns weis machen, dass die Sicherheit von allen Verkehrsteilnehmern oberste Priorität habe. Meines Erachtens wird genau das Gegenteil eintreten, weil die Ottilienstrasse beim Engelbüel begradigt werden soll. Dies wird unweigerlich zu markanten Geschwindigkeitszunahmen auf der Ottilienstrasse führen und somit insbesondere die Schülerinnen und Schüler beim Fussgängerstreifen Wies gefährden.
Durchgangsverkehr aus dem Dorf führen
Das Kruzifix an der Kreuzung Mosnangerstrasse/Ottilienstrassse muss künftig zufolge dieser gefährlichen Begradigung weichen. Die Verkehrssicherheit kann meines Erachtens nur gewährleistet werden, wenn wir den gesamten Durchgangsverkehr über die Langenrainstrasse aus dem Dorfzentrum von Bütschwil führen. Mit dieser Massnahme erhöhen wir die Verkehrssicherheit für alle. Aus diesem Grunde werde ich zugunsten der Verkehrssicherheit am 19. November 2023 ein Nein in die Urne legen.»