An der ausserordentlichen Bürgerversammlung vom 11. November 2022 erliess die Bürger- schaft den II. Nachtrag zur Gemeindeordnung. Mit diesem Nachtrag wird der Schulrat durch eine Bildungskommission ersetzt. Der Bildungskommission obliegt ab dem 1. August 2024 die unmittelbare Führung der Schule.
Gemeinderat wählt
Erstmals auf die Amtsdauer 2025 –2028 wird der Gemeinderat die Bildungskommission wählen. Sie besteht aus dem Schulpräsidenten oder der Schulpräsidentin sowie vier weiteren Mitglie- dern. Der Schulpräsident oder die Schulpräsidentin wird weiterhin von der Bürgerschaft an der Urne gewählt. Vom 1. August 2024 bis 31. Dezember 2024 besteht die Bildungskommission aus den bisherigen Mitgliedern des Schulrates.
Zuständigkeiten werden geregelt
Die Einzelheiten zu den Zuständigkeiten der Bildungskommission sowie die Rechte und Pflichten der am Schulbetrieb Beteiligten werden in der neuen Schulordnung geregelt. Die Schulordnung der Politischen Gemeinde Kirchberg wird an die geänderte Gemeindeordnung angepasst. Die neue Schulordnung ist somit die Umsetzung des Bürgerschaftsentscheids über die künftige Gemeindeorganisation.
Fakultatives Referendum
Der Schulrat hat die neue Schulordnung vorberaten und an den Gemeinderat übergeben, welcher sie am 29. August 2023 erlassen hat. Nach dem Erlass durch den Gemeinderat untersteht die neue Schulordnung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsauflage erfolgt während 40 Tagen vom Samstag, 4. November 2023 bis Mittwoch, 13. Dezember 2023.