Bis anhin ist der Schulrat für die Behandlung von Urlaubsgesuchen von Schülerinnen und Schülern zuständig. Darunter fallen verschiedene Absenzen und Dispensationen vom Unterricht oder von Schulanlässen, wie zum Beispiel besondere Ereignisse oder der Talenturlaub zur Förderung besonderer Begabungen.
Gefestigte Praxis ohne rechtliche Grundlage
Bislang bestand eine gefestigte Praxis, die jedoch auf keiner rechtlichen Grundlage basierte. Da die Regelung über Urlaube von Schülerinnen und Schülern allgemeinverbindlichen Charakter hat, bedarf sie einer formellgesetzlichen Grundlage. Diese Grundlage wird nun mit einem Ferienreglement, welches dem fakultativen Referendum untersteht, geschaffen. Gleichzeitig werden auch die Zuständigkeiten neu geregelt. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Schule inskünftig nicht mehr von einem Schulrat geführt wird.
Beraten und erlassen
Nach den Beratungen durch die Schulleiterkonferenz und den Schulrat hat der Gemeinderat das Urlaubsreglement erlassen. Die Referendumsauflage erfolgt während 40 Tagen vom Samstag, 4. November 2023 bis Mittwoch, 13. Dezember 2023.