Die Gemeinden im Kanton St.Gallen sind gemäss Planungs- und Baugesetz (Art. 90) verpflichtet, die Gewässerräume innert einer gewissen Frist (10 Jahre ab PBG-Einführung) rechtskräftig auszuscheiden. In der Gemeinde Neckertal hat man sich entschieden, die Gewässerräume als Sondernutzungsplan «Baulinie Gewässerraum» auszuscheiden und nicht mit der ordentlichen Zonenplanrevision.
Eine Neckerstrecke wird priosiert
Bis anhin wurde in der Gemeinde Neckertal nur ein Teilbereich des Aachbaches (Aachsäge) mit einer Baulinie «Gewässerraum» versehen. Die Vielzahl der Bäche in den Bauzonen unserer Gemeinde zwingen den Gemeinderat, die Arbeiten zu etappieren und zu priorisieren. Der Gemeinderat sieht die Neckerstrecke zwischen Furth und Schuepis als wichtige Etappe und priorisiert dies deshalb.
Kosten von rund 150'000 Franken
Der Auftrag zur Umsetzung der Gewässerraumplanung für diese Teilstrecke wird an die ERR Raumplaner AG und die Ingenias AG, beide in St. Gallen, erteilt. Die Arbeiten werden bis im Winter 2024 andauern und Kosten von gegen Fr. 150'000 auslösen. Ein Teil davon ist bereits im Budget 2023 enthalten, ein weiterer Teil wird 2024 budgetiert.