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28.10.2023

Ab dem 1. November kann der Leitwolf des Kärpfrudels geschossen werden

Der Leitwolf des Kärpfrudels darf reguliert werden (Symbolbild).
Der Leitwolf des Kärpfrudels darf reguliert werden (Symbolbild). Bild: pexels
Das Bundesamt für Umwelt hat die Abschussbewilligung des Leitwolfs des Kärpfrudels erteilt. Der vorgesehene Abschuss darf zwischen dem 1. November 2023 und dem 31. Januar 2024 vollzogen werden, wie das Glarner Bau- und Umweltdepartement mitteilte.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) teilt die Einschätzung des Kantons Glarus, dass es sich beim Leitwolf des Kärpfrudels um ein besonders schadstiftendes Elterntier handelt und die Kriterien für einen Abschuss erfüllt sind. Das BAFU gewichtet insbesondere das zunehmend schädliche Verhalten mit wiederholten Angriffen auf Rinder hoch.

Abschuss anrechnen

Der Abschuss des Leitwolfes ist an die Abschussquote der Jungwölfe des Kärpfrudels anzurechnen, weshalb die Zustimmung des BAFU vom 16. Oktober 2023 zur Bestandesregulierung des Kärpfrudels von zwei auf neu ein Jungtier reduziert wird. Im Übrigen gelten die gleichen Auflagen und Bestimmungen gemäss dieser Bewilligung zur Bestandesregulierung, insbesondere auch der Abschussperimeter.

Lange auf Bewilligung gewartet

In Elm wurden am 15. Oktober sieben Alpakas von Wölfen getötet und zwei weitere verletzt. Bereits am 3. Oktober 2023 hat der Kanton Glarus das Gesuch für die Regulation des Kärpfrudels mit einem angepassten Regulationsperimeter und der in der Zwischenzeit bekannten Anzahl von fünf Welpen ergänzt. Der Bund liess sich für den Entscheid Zeit.

 

 

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