
In den Säntisalpen wird scharf geschossen


Das Betreten des gefährdeten Gebietes ist lebensgefährlich und daher verboten. Den Weisungen der Absperrposten ist Folge zu leisten. Während des Schiessens werden an gut sichtbaren Stellen am Rand des gefährdeten Gebietes sowie in den Waffenstellungen rot/weisse Fahnen, rot/weisse Ballons oder (bei Nacht) drei rote Lampen in Dreiecksform aufgezogen oder aufgestellt.
Blindgänger, was tun?
Treffen Wanderinnen und Wanderer auf einen Blindgänger, sollte dieser nicht berührt werden. Jegliches Berühren oder Einsammeln von Geschossen oder Munitionsteilen ist verboten. Explosive Munitionsrückstände können auch nach Jahren noch explodieren und stellen eine Gefahr dar.
Markieren und melden
Wer ein Geschoss oder Munitionsteile findet, hat den Fundort gut sichtbar zu markieren. Nach Möglichkeit ist der Bereich um den Blindgänger abzusperren und Unbeteiligte sind fernzuhalten.Verdächtige Funde können jederzeit gemeldet werden über die Nummer 117 (Polizei), die Nummer 058 481 44 44 (Blindgängermeldezentrale) oder über die Blindgänger-App, welche mit dem Suchbegriff «Blindgänger» gratis heruntergeladen werden.