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Lütisburg
24.10.2023

Lütisburg: Mitwirkung Strassenprojekt «Schulhaus Neudorf»

Der aufgelegte Plan, der die Situation beim Schulhaus aufzeigt.
Der aufgelegte Plan, der die Situation beim Schulhaus aufzeigt. Bild: ktsg
Der Kanton St. Gallen führt bis am 23. November 2023 das Mitwirkungsverfahren für das Kantonsstrassenprojekt beim Schulhaus Neudorf durch, das im Zusammenhang steht mit dem Neubau der Mehrzweckhalle.
Die Situation aus der Luft. Bild: geoportal/orthofoto-screenshot

Im Rahmen des Kantonsstrassenprojekts «Verkehrsberuhigung Flawilerstrasse» wurde dieser Übergang bereits vor rund 10 Jahren thematisiert. Aufgrund der fehlenden Platzverhältnisse jedoch wieder verworfen.

Ausgangslage

Der bestehende Fussgängerstreifen wurde 2012 aufgehoben. Auf den Trottoirs sind sogenannte «bfu-Füsschen» markiert. Sie dienen dazu, Fussgängern die geeignetste Querungsstelle in einem Streckenabschnitt ohne Fussgängerstreifen anzuzeigen. Dabei handelt es sich um die Stelle mit der für Fussgänger grösstmöglichen Sichtweite auf den Fahrverkehr. Die Fussgänger sind gegenüber dem Fahrverkehr auf der Fahrbahn nicht vortrittsberechtigt und sie sind nicht verpflichtet, diese Querungsstelle zu benützen.

Nun sind Voraussetzungen gegeben

Mit dem Neubau der Mehrzweckhalle und der Neuanordnung des Parkplatzes scheinen nun die Voraussetzungen für die Realisierung eines sicheren Fussgängerübergangs mit Mittelinsel gegeben zu sein. Ziel des vorliegenden Projektes ist es, eine sichere Querungshilfe für den Fussverkehr zu erstellen.

Zum Projekt

Der Fussgängerstreifen Nr. 1271 Schulhaus Neudorf in Lütisburg wird im Rahmen der Sicherheitserhöhung bei Fussgängerstreifen umgestaltet. Die Strasse wird aufgeweitet, um eine Fussgängerschutzinsel realisieren zu können. Ziel des vorliegenden Projektes ist es, eine sichere Querungshilfe für den Fussverkehr zu erstellen. Die im Projekt geplante bauliche Mittelinsel erleichtert die Fahrbahnquerungen für den Fussverkehr. Die Insel stört die ungehinderte Durchsicht in die Tiefe des Strassenraums für den Verkehrsteilnehmer. Dadurch verringert sich die Geschwindigkeit, was sich positiv auf die Sicherheit auswirkt.

Mitwirkungsverfahren

Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 10, Lütisburg: FGS 1271, Schulhaus Neudorf - O9.010.005.7102» vom 23. Oktober bis 23. November 2023 durchgeführt. Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gern mit unten aufgeführtem Formular eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gern zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.

Staatskanzlei/Bauamt