Gemäss Art. 33bis des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) sorgt die zuständige Behörde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung, um Vorschläge und Anregungen, sofern möglich, in die Planung einfliessen zu lassen.
Mitwirkung eröffnet
Das Mitwirkungsverfahren wird hiermit eröffnet. Die Unterlagen können im Gemeindehaus Bütschwil einge- sehen werden. Während der Mitwirkungsfrist bis Freitag, 27. Oktober 2023, können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil oder per E-Mail an info@buetschwil-ganterschwil.ch, eingereicht werden.