Schweizweit führte das Nationale Kompetenzzentrum im Jahr 2022 344 Beratungen betreffend Zwangsheiraten durch. Demgegenüber steht die vergleichsweise sehr tiefe Zahl von lediglich zwei Strafverfahren. Kantonsrätin Monika Simmler will von der St.Galler Regierung wissen, was der Kanton gegen Zwangsheiraten unternimmt und welche weiteren Massnahmen nötig und möglich wären.
Bundesgesetz seit 10 Jahren in Kraft
Vor zehn Jahren trat das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten in Kraft. Seither engagiert sich die Fachstelle des Bundes (Nationales Kompetenzzentrum) im Kampf gegen Zwangsheirat. Im Jahr 2022 kam es gemäss polizeilicher Kriminalstatistik nur zu zwei Strafverfahren wegen Zwangsheirat (Art. 181a StGB).
244 Beratungen, 136 Minderjährige
Das nationale Kompetenzzentrum hält allerdings fest, dass die notwendigen Beratungen seit Jahren auf hohem Niveau stagnieren. So seien im Jahr 2022 344 Beratungen notwendig gewesen, 136 davon hätten Minderjährige betroffen. Die Leiterin der Bundesfachstelle äusserte sich vor ein paar Tagen entsprechend kritisch in den Medien dahingehend, dass der Bund zwar viel unternehme, die Kantone ihre Verantwortung jedoch stärker wahrnehmen müssten. Zu sensibilisieren seien dabei nicht nur die Strafverfolgungsbehörden, sondern insbesondere auch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden oder Schulen. Darüber hinaus stehen sicherlich Zivilstandsämter in einer besonderen Verantwortung.
Fragen an die Regierung
Wir bitten die Regierung deshalb um die Beantwortung nachfolgender Fragen.
1. Was unternimmt der Kanton St.Gallen im Rahmen der Prävention sowie der Strafverfolgung, um Zwangsheiraten zu verhindern?
2. Erachtet die Regierung das aktuelle Engagement als ausreichend oder sieht sie Bedarf und Möglichkeiten, weitere Massnahmen zu ergreifen?