Per 1. Oktober 2017 wurde das neue Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) in Vollzug gesetzt. Als Übergangsbestimmung wurde festgelegt, dass die politischen Gemeinden innert zehn Jahren seit Vollzugsbeginn des neuen Planungs- und Baugesetzes die Zonenpläne und Baureglemente im ordentlichen Verfahren an das neue Recht anpassen müssen.
2018 mit Richtplan begonnen
Im Jahr 2018 hat die Gemeinde zusammen mit der ERR Raumplaner AG mit der Überarbeitung des kommunalen Richtplans begonnen (inkl. Innenent- wicklungsstrategie und Arbeitsprogramm Auszo- nungen). Im Juli 2021 wurde der Richtplan durch den Gemeinderat genehmigt und im Februar 2022 durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen (AREG) zur Kenntnis genommen. Der Richtplan bildete die Basis für die Überarbeitung des Zonenplans und Baureglements.
Zonenplanerarbeitung
Im September 2021 wurde die Arbeitsvergabe für die Erarbeitung des neuen Zonenplans und Baureglements an die ERR Raumplaner AG getätigt. Der Entwurf, der durch die interne Projektgruppe und die ERR Raumplaner AG erstellt wurde, wurde durch den Gemeinderat an mehreren Sitzungen behandelt. Zudem wurden die Erkenntnisse aus dem Gutachten von Strauss Raumentwicklung bezüglich der Arbeitszonen aufgenommen. Das Gutachten wurde nach dem Informationsabend und einer Umfrage bei allen Gewerbe- und Industrieunternehmen erstellt.
Vorprüfung dauert mehrere Monate
Ende September 2023 hat der Gemeinderat letzte Änderungen am Entwurf besprochen und den neuen Zonenplan und das Baureglement zur Vorprüfung verabschiedet. Der Entwurf wird demnächst zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Diese wird voraussichtlich mehrere Monate dauern. Anschliessend werden die Ergebnisse der Vorprüfung ausgewertet und der Zonenplan und das Baureglement veröffentlicht und der öffentlichen Mitwirkung unterstellt.