Der Gemeinderat Neckertal hat am 22. August 2023 in Anwendung von Art. 22 ff des kantonalen Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; abgekürzt WBG) das Wasserbauprojekt erlassen.
Grundstücke 1405M und 1609M
Die Bachoffenlegung Lettenbach tangiert das Grundstück Nr. 1405M und 1609M, Sonnmatt 101/102, Mogelsberg. Nach Art. 21 ff des kant. Wasserbaugesetzes (sGS 734.1) ist für diese Bachoffenlegung ein wasserbaurechtliches Planverfahren durchzuführen. Dieses ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Auf eine Absteckung im Gelände wird verzichtet.
Auflage bis am 2. November
Die Unterlagen liegen nach Art. 24 WBG während 30 Tagen, das heisst vom 2. Oktober bis 2. November 2023 im Gemeindehaus Mogelsberg, Ratskanzlei, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder auf www.neckertal.ch zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Schutzwürdiges Interesse
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Wasserbauprojekt beim Gemeinderat Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 28 ff WBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.