Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda
Neckertal
29.09.2023

Neckertal: Mitwirkung Anpassungen Baureglemente

Der Gemeinderat Neckertal lädt zur Mitwirkung bei den Änderungen von Baureglementen ein.
Der Gemeinderat Neckertal lädt zur Mitwirkung bei den Änderungen von Baureglementen ein. Bild: pixabay
Die neue Gemeinde Neckertal verfügt über drei verschieden lautende Baureglemente. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die beiden «alten» und in Revision befindlichen Baureglemente der Gemeinde Oberhelfenschwil und der Gemeinde «alt» Neckertal anzupassen.

Die neue Gemeinde Neckertal verfügt über drei verschieden lautende Baureglemente. Dies ist dem Umstand der Fusion geschuldet und kann zurzeit nicht geändert werden. Alle Baureglemente durchlaufen zurzeit eine noch von den alten Gemeinden angestossene Totalrevision. Es gibt in diesem Falle unterschiedliche Verfahrensstände.

Bei Rekursen ist Gemeinde zuständig
Aufgrund einer Praxisänderung im Kanton ist es nun so, dass bei Rekursen gegen Entscheide der Baukommission (z.B. Baubewilligungen, Einspracheentscheide etc.), nicht mehr der Kanton zuständig ist, sondern der Gemeinderat. Dies bei Fällen aus den ehemaligen Gemeinden Oberhelfenschwil und «alt» Neckertal. In Hemberg ist im Baureglement der Rekurs an den Kanton ausdrücklich erwähnt und geregelt.

Glaubwürdigkeit schwer begründbar
Rekurse der Baukommission müssen also vom Gemeinderat behandelt werden. Dies führt dazu, dass die Gemeinde zweimal über den gleichen Sachverhalt entscheiden muss, was aus verschiedenen Gründen unglücklich ist. Erstens müssen drei der sieben Gemeinderäte in den Ausstand, weil sie schon in der Baukommission entschieden haben, zweitens ist die Glaubwürdigkeit des Gemeinderatsentscheides schwierig zu begründen.

Zwei Anpassungen
Der Gemeinderat hat deshalb am 22. August 2023 beschlossen, die beiden «alten» und in Revision befindlichen Baureglemente der Gemeinde Oberhelfenschwil und der Gemeinde «alt» Neckertal wie folgt anzupassen:

Alt Neckertal: Art. 2 Abs. 4 (neu)
Verfügungen und Entscheide der Baukommission können unmittelbar an die kantonale Rekursinstanz weitergezogen werden, Verfügungen der Bauverwaltung an den Gemeinderat.

Oberhelfenschwil: Art. 3 Abs. 3 (neu)
Verfügungen und Entscheide der Baukommission können unmittelbar an die kantonale Rekursinstanz weitergezogen werden, Verfügungen der Bauverwaltung an den Gemeinderat.

Eröffnung des Mitwirkungsverfahrens
Über diese Änderungen der Baureglemente eröffnet die Gemeinde Neckertal nun das Mitwirkungsverfahren und lädt die Bevölkerung ein, zu den Ergänzungen in den beiden Baureglementen im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen. Die Unterlagen sind vom 2. Oktober bis 2. November 2023 im Gemeindehaus Mogelsberg, bei der Ratskanzlei oder auf www.neckertal.ch einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstr. 3,
9122 Mogelsberg oder per E-Mail an ratskanzlei@neckertal.ch eingereicht werden. Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Ratskanzlei Neckertal unter 058 228 33 20 gerne zur Verfügung.

Gemeindekanzlei Neckertal