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Bütschwil-Ganterschwil: Nur noch jedes zweite Jahr eine Jungbürgerfeier

An der Jungbürgerfeier wird auf die Ankunft in der Erwachsenenwelt angestossen. (Symbolbild)
An der Jungbürgerfeier wird auf die Ankunft in der Erwachsenenwelt angestossen. (Symbolbild) Bild: unsplash/zvg
Die Jungbürgerfeiern scheinen nicht mehr so beliebt wie auch schon zu sein. In der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil werden sie fortan nur noch alle zwei Jahre durchgeführt.

Die Jungbürgerinnen und Jungbürger wurden bis anhin jährlich zur Jungbürgerfeier eingeladen. Leider hat die Zahl der Anmeldungen in den letzten Jahren immer mehr abgenommen. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die Jungbürgerfeier neu alle zwei Jahre durchzuführen. Die nächste Jungbürgerfeier findet im Jahr 2024 für Jungbürgerinnen und Jungbürger mit den Jahrgängen 2005 und 2006 statt.

Übergang feiern
Die Jungbürgerfeier hat den Zweck, mit jungen Menschen den Übergang in die Erwachsenenwelt zu feiern und ihnen ihre neuen Rechte und Pflichten als Bürgerinnen und Bürger bewusst zu machen. Es ist eine Gelegenheit, die jungen Erwachsenen in die Gemeinschaft einzuführen und ihnen die Bedeutung ihrer Rolle in der Gesellschaft zu vermitteln.

Gemeindekanzlei Bütschwil-Ganterschwil