Der Gemeinderat führte Ende 2022 eine unverbindliche Volksbefragung über die künftige Finanzierung von Hochwasserschutzprojekten durch. Eine deutliche Mehrheit hat sich dabei für eine vollumfängliche Übernahme der Kosten durch die Gemeinde ausgesprochen. Der Gemeinderat hat in den vergangenen Monaten das Reglement über die Kostentragung von baulichen Massnahmen an Gewässern ausgearbeitet, über welches am 19. November 2023 an der Urne ab- gestimmt wird.
Deutliche Mehrheit
Im November und Dezember 2022 führte der Gemeinderat eine unverbindliche Volksbefragung über die künftige Finanzierung von Hochwasserschutzprojekten durch. Dabei wurden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern drei Vorschläge zur künftigen Finanzierung von Hochwasserschutzprojekten unterbreitet. Eine deutliche Mehrheit hat sich dabei für eine vollumfängliche Übernahme der Kosten durch die Gemeinde und damit für einen Verzicht zur Erhebung von Beiträgen der privaten Grund- und Bacheigentümer/-innen auch bei übrigen Gewässern ausgesprochen.
Reglement erarbeitet
Gestützt auf das Ergebnis der Volksbefragung hat der Gemeinderat in den vergangenen Monaten das Reglement über die Kostentragung von baulichen Massnahmen an Gewässern ausgearbeitet. Dabei wurden auch Fachper- sonen des Bau- und Umweltdepartements des Kantons St. Gallen beigezogen. Über das Reglement über die Kostentragung von baulichen Massnahmen an Gewässern haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 19. November 2023 an der Urne zu entscheiden, weil mit dem Verzicht auf die Erhebung von Perimeterbeiträgen ein Einnahmenverzicht von mindestens 5 Mio. Franken verbunden ist.
Rechtliche Grundlage geschaffen
Mit diesem Reglement wird die rechtliche Grundlage geschaffen, dass künftig keine Baukostenbeiträge von den privaten Grund- und Bacheigentümer/-innen mehr erhoben werden. Das Reglement stellt sicher, dass künftige Hochwasserschutzprojekte einheitlich gehandhabt werden. Es bindet die Bürgerschaft bei künftigen Kreditbeschlüssen von Hochwasser- schutzprojekten. Der Gemeinderat hat das Reglement über die Kostentragung von baulichen Massnahmen an Gewässern erlassen. Die Urnenabstimmung ist auf den 19. November 2023 angesetzt-