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Neckertal
27.09.2023

Der Kanton genehmigte Neckertaler Schutzverordnungen

Haus Näf, Weiler Furt, Gemeinde Neckertal.
Haus Näf, Weiler Furt, Gemeinde Neckertal. Bild: wikipedia/schofför
Nach langer Bearbeitungszeit konnte nun die Schutzverordnung "Kulturgüterschutz" für die Grundbuchkreise Brunnadern, Mogelsberg und St.Peterzell genehmigt werden.

Der Gemeinderat Neckertal stellt fest, dass die Schutzverordnung Kulturgüterschutz der Grundbuchkreise Brunnadern, Mogelsberg und St.Peterzell vom Kanton genehmigt wurde (Gesamtentscheid vom 11.08.2023) und keine Rekurse dagegen eingegangen sind. Die Schutzverordnung mit Schutzreglement, Verzeichnis und Schutzplan ist deshalb rechtskräftig. Der Gemeinderat hat den Vollzugsbeginn auf den 01.10.2023 (Vollzugsbeginn der Eigentumsbeschränkung nach Art. 40 Geoinformationsverordnung) festgesetzt.

Bis die aktuellen, neuen Daten auf www.geoportal.ch aufgeschalten sind, dauert es noch ein paar Tage. Für Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Bausekretariat (bauverwaltung@neckertal.ch). Vielen Dank.

   
Gemeindekanzlei Neckertal