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Gemeindepräsidium Wildhaus-Alt St. Johann: Es gibt einen zweiten Wahlgang

Keiner der drei Kandidaten erreichte das absolute Mehr: Am 19. November kommt es um zweiten Wahlgang.
Keiner der drei Kandidaten erreichte das absolute Mehr: Am 19. November kommt es um zweiten Wahlgang. Bild: toggenburg24/Web/freie Nutzung
Die Obertoggenburger der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann müssen nochmals an die Urne: Bei der Ersatzwahl fürs Gemeindepräsidium erreichte keiner der drei Kandidaten das absolute Mehr. Heinz Gloor verpasste es um fünf Stimmen.

Von den total 1794 Stimmberechtigten gingen 1020 Wahlzettel ein, davon 42 leer und drei ungültige, so dass das absolute Mehr bei 488 Stimmen lag. 

Gloor mit 483 Stimmen
Der Parteilose Heinz Gloor, Sevelen, erreichte 483 Stimmen und verpasste damit den Wahlsieg hauchdünn. Ebenfalls nicht gewählt wurden die Parteilose Sabine Camedda, Unterwasser mit 266 Stimmen und Hans Stadelmann, Nesslau, parteilos mit 104 Stimmen. Auf Vereinzelte fielen 122 Stimmen. Die Stimmbeteiligung lag bei 56.85 Prozent. 

Zweiter Wahlgang am 19. November
Da beim ersten Wahlgang für die Wahl des Gemeindepräsidiums (Rest Amtsdauer 2021 – 2024) haben alle Kandidaten das absolute Mehr nicht erreicht, weshalb ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden muss.
Der zweite Wahlgang für die Wahl des Gemeindepräsidium findet am Sonntag, 19. November 2023, statt. Vorbehalten bleibt das Zustandekommen einer stillen Wahl.

Einreichung von Wahlvorschlägen 
Für den zweiten Wahlgang wird ein Stimmzettel (Stimmzettel mit vorgedruckten Kandidatennamen) herausgegeben, soweit gültige Wahlvorschläge dazu vorliegen. Ein gültiger Wahlvorschlag kann auch als Grundlage für das Zustandekommen einer stillen Wahl dienen.

Für den zweiten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, 29. September 2023, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Wildhaus-Alt St. Johann eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen.

Das entsprechende Formular kann entweder bei der Gemeinderatskanzlei Wildhaus-Alt St. Johann oder via Homepage (www.wildhaus-altstjohann.ch) bezogen werden.

Stille Wahl
Wenn nicht mehr als eine Person kandidiert, kommt bei der Wahl des Gemeindepräsidiums automatisch eine stille Wahl zustande. Der Entscheid über das Zustandekommen einer stillen Wahl wird veröffentlicht. Der Urnengang entfällt.

Katharina Meier