Ende April 2019 hat der Gemeinderat das Projekt «Gesamtrevision Gemeindestrassenplan inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan)» zur Bearbeitung freigegeben. Die Gesamtrevision musste wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung des ÖREB- Katasters (Kataster der öffentlich- rechtlichen Eigentumsbeschränkungen) sowie der kommenden Revision von Zonenplan und Baureglement in Auftrag gegeben werden. Mit Verfügung vom 25. August 2023 hat der Kantonsingenieur die Pläne genehmigt.
Aufarbeitung der Pläne
Am 13. Mai 2019 hat das Amt für Raument- wicklung und Geoinformation (AREG) des Kan- tons St. Gallen mit der Gemeinde Kirchberg im Rahmen der Einführung des ÖREB-Katasters eine Vereinbarung betreffend der Aufarbeitung des Gemeindestrassenplanes abgeschlossen. Darin wurde für das Projekt ein Beitrag des Kantons von Fr. 7’700.– zugesichert und alle erforderlichen Schritte und Parameter vereinbart.
Beträchtliche interne Ressourcen beansprucht
Die Überprüfung sämtlicher Gemeindestrassen inkl. Fuss-, Wander- und Radwege mit einer Länge von ca. 486 km (268 km Gemeindestrassen, 61 km Gemeindewege und 157 km Fuss-, Wander- und Radwege) und der rund 115 ergangenen Teilstrassenpläne mit Einbezug der Unterhaltskorporation Kirchberg (UKK) hat rund 1,5 Jahre in Anspruch genommen. Das anschliessende Mitwirkungsverfahren im November/Dezember 2021, das Vorprüfungsverfahren bei den kantonalen Stellen inkl. Anhörung der St. Galler Wanderwege, das öffentliche Auflageverfahren im September/Oktober 2022, die Durchführung des Einspracheverfahrens und schliesslich die Einreichung der Gesamtpläne zur Genehmigung haben beträchtliche interne Ressourcen erfordert und konnten nur durch eine intensive Zusammenarbeit mit der GEOINFO AG, Wattwil, abgeschlossen werden.
Nachführung in den Geoportalkarten
Die Daten der neuen Pläne werden nun vom Nachführungsgeometer dem AREG zugestellt und durch diese Stelle in die Geoportalkarten «Strassenklassierung Gde» und «Langsamverkehr Gde» integriert. Ausserdem werden sie im ÖREB-Kataster in die betroffenen Grundstücke übernommen. Der Kanton hat in der Zwischen- zeit den vereinbarten Beitrag der Gemeinde bereits überwiesen.