Im Rahmen des Baus eines Mehrfamilienhauses soll die Ausweichstelle beim Grundstück Nr. 104W realisiert werden. Damit kann eine verkehrstechnische Verbesserung in diesem Bereich erzielt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass das von einem privaten Bauherrn projektierte Mehrfamilienhaus auch realisiert wird.
Strassenplan und Teilstrassenplan
Für die Ausweichstelle ist ein Strassenplanverfahren sowie ein Teilstrassenplanverfahren durchzuführen. Der Gemeinderat hat das Strassenbauprojekt sowie den Teilstrassenplan gemeinsam zur öffentlichen Auflage freigegeben.
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) am 5. September 2023 folgenden Erlasse bewilligt:
- Strassenbauprojekt Ausbau Hofstattstrasse (Ausweichstelle)
- Teilstrassenplan «Hofstattstrasse».
Das Strassenbauprojekt sowie der Teilstrassenplan liegen vom 12. September 2023 bis 11. Oktober 2023 im Foyer der Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, während der Büroöffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das erwähnte Projekt und den Teilstrassenplan Einsprache erhoben werden (Art. 45 StrG).