Die Primarschulanlage in Bütschwil wird auch ausserhalb der Schulzeiten und an Wochenenden oft von der Bevölkerung besucht und genutzt. Es kommt aber auch immer wieder zu Sachbeschädigungen und Verschmutzungen. Die Videoüberwachung soll einerseits als präventive Massnahme, andererseits als Hilfsmittel bei der Aufklärung eines Vorfalles dienen.
Möglichkeit, Personen zu identifizieren
Der Gemeinderat erlässt deshalb gestützt auf das Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund folgen- de Allgemeinverfügung: Im öffentlichen Raum der Primarschule Bütschwil, Mittendorfstrasse 15 + 16 (GS Nrn. 163B + 101B), werden Ka- meras zur Videoüberwachung gemäss Situationsplan, mit der Möglichkeit der Personenidentifikation, installiert.
Löschung nach maximal 30 Tagen
Es erfolgt eine 24 h-Aufzeichnung, die jeweils während maximal 30 Tagen gespeichert wird. Anschliessend werden diese automatisch gelöscht, falls sich in dieser Zeit keine Vorfälle ereignet haben. Die Sicherheitsvorkehrungen stellen sicher, dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die Aufnahmen haben.Die Standorte der Videokameras können bei der Ratskanzlei eingesehen werden.
Rekursmöglichkeit
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) innert 14 Tagen seit Veröffentlichung Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Der Rekurs ist schriftlich und unterzeichnet einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung zu enthalten. Diesem wird die aufschiebende Wirkung entzogen.