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08.07.2023
08.07.2023 08:12 Uhr

«Bürger kann nicht direkt Stellung beziehen»

Ruben Schuler hinterfragt die einseitige Information in den Mitteilungsblättern der Gemeinden.
Ruben Schuler hinterfragt die einseitige Information in den Mitteilungsblättern der Gemeinden. Bild: FDP Toggenburg
«Haben die Bürgerinnen und Bürger die gleich langen Spiesse wie Behördenmitglieder, wenn sie ihre Meinung in einem Mitteilungsblatt kundtun wollen?» Dies fragt FDP-Kantonsrat Ruben Schuler, Mosnang, die St.Galler Regierung. Hier die einfache Anfrage im Wortlaut.

«Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Fachhochschule Graubünden zeigt auf, dass die Gemeinden ihren Informationsauftrag zusehends über gemeindeeigene Mitteilungsblätter erfüllen. Auch zahlreiche St.Galler Gemeinden nutzen ein gedrucktes Mitteilungsblatt als amtliches Publikationsorgan i.S.v. Art. 27 des Publikationsgesetzes (sGS 140.3; abgekürzt PubG).

Kommunale Vielfalt oder kommunaler Wildwuchs?
Dabei hat sich eine kommunale Vielfalt – um nicht von einem kommunalen Wildwuchs zu sprechen – her-ausgebildet: Von einer reinen Auflistung von Zivilstandsnachrichten und Grundstücksübertragungen bis hin zu handfesten politischen Kommentaren einzelner Behördenmitglieder lässt sich ein ganz unterschiedliches Verständnis, was Inhalt eines Mitteilungsblatts sein soll und darf, beobachten.

Medialer Aufschrei
Jüngst führte ein Editorial eines Gemeindepräsidenten zu einem medialen ‹Aufschrei›, als dieser darin die Landwirtinnen und Landwirte heftig kritisierte. Der Vorfall steht exemplarisch für die ‹Kommunikationsasymmetrie› zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und Behörde andererseits: Die Bürgerinnen und Bürger können den via Gemeindehaushalt finanzierten Meinungsäusserungen ihrer Behördenmitglieder nur über die private Presselandschaft, Social Media oder kostspielige Flugblätter begegnen. Ein Anspruch auf Publikation in einer Lokalzeitung besteht dabei für sie nicht. Freilich unterscheidet sich auch der Adressatenkreis einer Lokalzeitung von demjenigen der Mitteilungsblätter, womit die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger zur (direkten) Stellungnahme eingeschränkt sind.

Einseitige Information beschneidet demokratische Rechte
In der Beantwortung der Interpellation 51.18.12 ‹Instrumente der Informationspolitik der St.Galler Gemeinden› führte die Regierung aus: ‹[...] das Ansinnen, Informationen über die Gemeinde- politik auf anderem Weg an die Bürgerinnen und Bürger zu bringen, [ist] nachvollziehbar und aus demokratiepolitischen Überlegungen wichtig. Nur informierte Bürgerinnen und Bürger können ihre demokratischen Rechte wahrnehmen.› Werden die Bürgerinnen und Bürger hingegen nur einseitig informiert, ist die Wahrnehmung der demokratischen Rechte ebenso wenig gewährleistet.

Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche rechtlichen Schranken bestehen hinsichtlich der politischen Meinungsäusserung von Behördenmitgliedern in kommunalen Mitteilungsblättern?

2. Wie beurteilt die Regierung politische Meinungsäusserungen von Behördenmitgliedern in kommunalen Mitteilungsblättern aus demokratiepolitischer Sicht, insbesondere mit Blick auf ein fehlendes Gegendarstellungsrecht der Bürgerinnen und Bürger?»

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