Gemäss Antworten der Regierung betreibt der Kanton St. Gallen den Steinbruch Starkenbach seit dem Jahr 1919. Der Betrieb war einst als Materiallieferant für den Bau und Unterhalt von Strassen von strategischer Bedeutung. Mit der Entwicklung des modernen Strassenbaus hat der Steinbruch diese strategische Bedeutung eingebüsst. Die Abbaumöglichkeiten im bisher bewilligten Perimeter waren per Ende 2022 erschöpft.
Steinbruch Starkenbach: Regierung betreibt Wortklauberei

Wortklauberei: Keine Schliessung des Steinbruchs?
Die Regierung schreibt in der Antwort auf die Interpellation der SVP-Fraktion: «Von einer Schliessung des Steinbruchs kann keine Rede sein.» Dabei wird aber auch eingeräumt, dass seit Ende 2022 kein Abbau mehr stattfindet. Der Betrieb ist vielleicht nicht geschlossen, aber faktisch stillgelegt. Oder wie die Regierung selbst schreibt, ist der Betrieb im Jahr 2024 «ausgesetzt».
Voraussetzung für die Fortführung des Abbaus sind das definitive Vorliegen der Genehmigung des Sondernutzungsplans sowie die Erteilung einer Abbaubewilligung. Zudem führt die Regierung an, dass auch eine neue Betriebsorganisation für den Betrieb notwendig sei. Das kann ich nicht nachvollziehen. Ein Wechsel der Organisationsform während dem laufenden Betrieb wäre gar einfacher; sicher ökonomisch sinnvoller. Jetzt droht der Verlust von Mitarbeitenden, Einbussen beim Umsatz und eine angeschlagene Reputation. Die angedachte Umstrukturierung in eine Aktiengesellschaft im Eigentum des Kantons erscheint vernünftig. Jedoch verstehe ich nicht, weshalb das eine zwingende Bedingung für die Fortführung des Betriebs sein soll.
Die Kantonsregierung stellt fest: «Der Steinbruch kann aktuell nicht kostendeckend betrieben werden.» Das ist ein Affront gegenüber allen Beteiligten: Natürlich ist ein Abbaugebiet, auf dem nicht abgebaut werden kann, nicht kostendeckend.
Kanton kümmert sich nicht um seine Betriebe
Die Wiederaufnahme des Betriebs soll im Frühjahr 2025 möglich sein. Dieser Betriebsunterbruch kommt letztendlich daher, dass notwendige strategische Massnahmen zu spät ergriffen wurden. Obschon bereits im Jahr 2016 der Prozess zur Erlangung der neuen Bewilligungen gestartet wurde, reicht das anscheinend nicht aus für die unterbruchsfreie Fortführung des Abbaus. Das wirft einerseits ein schlechtes Licht auf die Art und Weise, wie der Kanton St. Gallen mit seinen Betrieben umgeht. Andererseits müssen wir aber auch die weitgehenden Verzögerungsmöglichkeiten der nationalen Amtsstellen und der Umweltverbände hinterfragen. Ergebnis der Verzögerung sind letztendlich weitere Transportwege und damit verbundene grössere Belastungen für die Umwelt.