Für Personen mit Schutzstatus S wird die Bestimmung der Verwertung von Vermögenswerten als Voraussetzung für den Bezug von Sozialhilfe erst zwölf Monate nach Einreise in die Schweiz angewendet. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) empfehlen nun deshalb den Kantonen, dass bei Personen mit Schutzstatus S, die eine Auto besitzen ab dem 1. März dieses dem Vermögen angerechnet wird.
Es ist zu hoffen, dass diese Empfehlung in der ganzen Schweiz umgesetzt wird, zumal in letzter Zeit in anderen Kantonen verschiedene Fälle von Personen aus der Ukraine bekannt geworden sind, die über teure Autos verfügen oder mit ihrer Anspruchshaltung die Öffentlichkeit irritiert haben.
Ich bitte die Regierung, die folgenden Fragen zu beantworten, bzw. bei den zuständigen Instanzen die notwendigen Informationen zur Beantwortung der Fragen einzuholen:
- Wie viele im Kanton St. Gallen registrierte Personen mit Schutzstatus S besitzen ein Auto und wie viele dieser Fahrzeuge zählen zur gehobenen Kategorie?
- Wie viele der Personen mit Schutzstatus S, die ein Fahrzeug besitzen, beziehen finanzielle Sozialhilfe?
- Ist die Regierung bereit, sich bei den Gemeinden für die Umsetzung der erwähnten Empfehlung der SODK und der Skos einzusetzen?
- Wie kann sichergestellt werden, dass Personen mit Schutzstatus S ihren Aufenthalt in der Schweiz nicht dazu nutzen, um gratis kostspielige Zahnbehandlungen durchführen zu lassen?
- Welche Massnahmen sieht die Regierung vor, um die Umsetzung der auch für Personen mit Schutzstatus S geltenden gesetzlichen Rückerstattungspflicht der finanziellen Sozialhilfe zu gewährleisten?