Städte und Gemeinden in der ganzen Schweiz sind am Limit. Sie sind rechtlich verpflichtet, die Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen (FL/VA) unterzubringen. Der Wohnraum wird knapp und es kursieren wiederholt Gerüchte, wonach Städte und Gemeinden ihre vermieteten Wohnungen kündigen, um darin FL/VA einzuquartieren. Besonders prominent wurde vergangene Woche von diversen Schweizer Medien über einen Fall in der Gemeinde Seegräben im Kanton Zürich berichtet. Dem langjährigen Mieter einer 5.5-Zimmer-Wohnung wurde per Ende Mai gekündigt. Grund dafür ist gemäss einem veröffentlichten Brief der Gemeinde, dass in der gemeindeeigenen Wohnung zukünftig Asylsuchende untergebracht werden sollen.
Wir bitten die Regierung um Beantwortung der folgenden Fragen:
Ist die Regierung bereit, bei der TISG Auskunft über die folgenden Punkte einzuholen:
- Wurden und werden im Kanton St. Gallen durch Städte und Gemeinden solche Wohnraumkündigungen zu Gunsten von FL/VA einschliesslich Schutzstatus S praktiziert? Wenn ja, in welchem Umfang?
- Stehen den gekündigten Mietern kündigungshemmende Einsprachemöglichkeiten zur Verfügung? Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Erfolgsaussichten?
- Werden für die Unterbringung von FL/VA einschliesslich Schutzstatus S auch andere Unterkünfte, wie Zivilschutz-, Militär- und Containeranlagen, Pensionen, Pfadiheime, Feriendörfer in Betracht gezogen?
- In welchem Umfang wurden und werden FL/VA einschliesslich Schutzstatus S in solchen Unterkünften (siehe Frage 3) untergebracht?