In der Lagerhalle lagerte der heute über 70-jährige Verurteilte allerlei Sachen aus Wohnungsauflösungen. Ende März 2014 ging das Gebäude in Flammen auf. Es entstand ein Totalschaden, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht.
Wenig später meldete der Trödelhändler den Brand der Versicherung. Er war sich jedoch nicht darüber im Klaren, dass er einmal mehr mit der Bezahlung der Versicherung in Verzug war und damit keine Versicherungsdeckung hatte. Vor Bundesgericht verlangte er einen Freispruch von allen Vorwürfen.
Klare Beweiskette
Die Lausanner Richter haben seine Anträge und Rügen jedoch vollumfänglich abgewiesen. Sie stützen die Sicht des Thurgauer Obergerichts, das aufgrund der objektiven Beweise und der Aussagen des Brandstifters von einem absichtlich gelegten Brand ausgeht. Letzterer packte aus, nachdem der Händler alle Schuld auf ihn abschieben wollte.
Das Obergericht hat gemäss den Erwägungen des Bundesgericht klar und ausführlich aufgezeigt, weshalb es von einem Tathergang ausgehe, wie ihn die Anklage beschrieben habe. Die Vorinstanz sei dabei nicht in Willkür verfallen, wie der Beschwerdeführer kritisierte. (Urteil 6B_596/2021 vom 30.1.2023)