Seither wurden die potenziellen Schutzgegenstände aufgenommen und in den Inventaren Kulturgüterschutz sowie Natur- und Landschaftsschutz erfasst. Im Jahr
2018 hat der Gemeinderat die Schutzverordnung dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zur Vorprüfung eingereicht.
Der Vorprüfungsbericht ist im Jahr 2019 eingegangen. Aufgrund des Berichtes wurden weitere Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen.
Der Entwurf der neuen Schutzverordnung wurde im Herbst 2020 zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt.
Innert der gesetzten Frist sind neun schriftliche Mitwirkungen eingegangen. In der
Zwischenzeit wurden die Mitwirkungen geprüft. Aufgrund von einigen Mitwirkungen wurden gewisse Einstufungen von Schutzobjekten erneut geprüft.
In einem Fall wurden mehrere Besprechungen mit den kantonalen Amtsstellen und
den involvierten Planungsbüros durchgeführt. Nachdem nun die Mitwirkungseingaben behandelt und beantwortet wurden, wird die Schutzverordnung demnächst öffentlich aufgelegt. Die genauen Daten zur öffentlichen Auflage werden in der nächsten Gemeindeinformation vom 3. März 2023 publiziert.
Ebnat-Kappel
17.02.2023
Gemeinderat Ebnat-Kappel, Schutzverordnung vor öffentlicher Auflage

Bild:
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Die aktuelle Schutzverordnung von Ebnat-Kappel stammt aus dem Jahr 2001. Die Objekte aus dem Bereich des Kulturgüterschutzes sind bislang über den Zonenplan und das Baureglement einem Schutz unterstellt. Der Gemeinderat hat im Jahr
2016 den Auftrag für die Überarbeitung an die ERR Raumplaner AG, St.Gallen, (für den Bereich Kulturgüterschutz) und die Scherrer Ingenieurbüro AG, Nesslau, (für den Bereich Natur- und Landschaftsschutz) erteilt.