Auf verkehrsorientierten Strassen führt Tempo 30 nicht nur zu einer Verringerung der Verkehrsleistung, sondern unweigerlich auch zu Schleich- und Ausweichverkehr in den Quartieren, zu einer Einschränkung des öV und der Rettungsdienste sowie zu einer unerwünschten Beeinträchtigung des Individualverkehrs.
Inwieweit eine Temporeduktion aus Gründen des Lärmschutzes erforderlich und verhältnismässig ist, ist unter Fachleuten umstritten.
Neben Mehrkosten für den strassengebundenen öffentlichen Verkehr wird auch der motorisierte Individualverkehr inklusive Güterverkehr beeinträchtigt. Die Güterversorgung erfolgt überwiegend strassengebunden. Alle Verkehrsteilnehmer sind auf ein effizientes Vorankommen auf der Strasse angewiesen.
Die Regierung wird eingeladen, einen Entwurf zur Änderung des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) vorzulegen, in welchem:
1. Kantonsstrassen und Gemeindestrassen erster Klasse als verkehrsorientierte Strassen definiert werden;
2. vorgeschrieben wird, dass auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich die bundesrechtlich vorgesehene Höchstgeschwindigkeit zu signalisieren ist;
3. abweichende Höchstgeschwindigkeiten durch Kanton und politische Gemeinden nur in Ausnahmefällen signalisiert werden dürfen, sofern und soweit nachgewiesen ist, dass der damit verfolgte Zweck nicht mit anderen Massnahmen erreicht werden kann.»
Politik
15.02.2023
Motion SVP-Fraktion / FDP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion: «Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen

Die Fraktionen fordern, dass in verkehrsorientierten Strassen keine Tempo-30-Zone eingeführt wird.
Bild:
TCS
In der Stadt St.Gallen bestehen seit Herbst 2022 mit der Begründung des angeblichen Erfordernisses verstärkten Lärmschutzes Bestrebungen zum flächendeckenden Ausbau von Tempo 30.
Bis anhin gilt es aber als anerkannt, dass verkehrsorientierte Strassen von Tempo 30 nicht erfasst werden dürfen. Es ist offensichtlich vorgesehen, das Modell der Stadt St.Gallen nach Einführung auch auf andere Gemeinden im Kanton zu übertragen. Damit könnte neu im ganzen
Kantonsgebiet auf verkehrsorientierten Strassen (primär Kantonsstrassen und Gemeindestrassen 1. Klasse) sowie auf vom öffentlichen Verkehr befahrenen Strecken Tempo 30 eingeführt und die Funktion dieser Strassen massiv beschränkt werden. Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen ist jedoch abzulehnen, so wie es der Kantonsrat bereits im Jahr 2018 für
Kantonsstrassen im Rahmen des 17. Staatsstrassenprogramms beschlossen hat.