Wasserbauprojekt Sedelbäche
Während des Auflageverfahrens zum Projekt Sedelbäche sind einige Einsprachen mit Begründungen eingegangen, welche nach der ersten Beurteilung vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen wurden. Die zuständigen Stellen wurden mit der Weiterbearbeitung der Einsprachen beauftragt. Mit der Zustimmung in der Urnenabstimmung vom 23. September 2018 wurde der Gemeinderat mit der Weiterbearbeitung des Projektes beauftragt. Die öffentliche Auflage des Wasserbauprojektes erfolgte sodann zwischen dem 12. September und dem 11. Oktober 2022.
Erschliessung Bergli – Eröffnung öffentliche Mitwirkung
Für das private Strassenbauprojekt «Erschliessung Bergli» soll das Grundstück Nr. 466W mit einer Stichstrasse für eine spätere Überbauung erschlossen werden. Für das Projekt ist, gemäss Art. 33 bis Abs. 2 Strassengesetz, das Strassenplanverfahren durchzuführen, womit das Baubewilligungsverfahren ersetzt wird.
Der Gemeinderat hat das Projekt beraten und zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben. Die Unterlagen können während der Öffnungszeiten im Foyer der Gemeindeverwaltung eingesehen oder auf der Homepage www.wattwil.ch heruntergeladen werden. Die Mitwirkung findet zwischen dem 3. Februar und dem 4. März 2023 statt. In diesem Zeitraum können dem Gemeinderat Wattwil schriftliche Eingaben und Anträge eingereicht werden.
Verkehrsberuhigende Massnahmen im Bergli-Quartier
Einige Bewohner des Bergli-Quartiers haben dem Gemeinderat die Prüfung von verkehrsberuhigenden Massnahmen beantragt – insbesondere auch die Einführung einer Tempo-30-Zone. Im Rahmen der Abklärung wurden u.a. Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und die Gegebenheiten vor Ort geprüft. Bereits vor einigen Jahren wurden Massnahmen ergriffen, deren Wirkung zwischenzeitlich offenbar etwas abgeflaut ist.
Als Sofortmassnahme werden nun einzelne bauliche Massnahmen
(zusätzliche Horizontalversätze, Verkleinerung der Knotenradien) sowie das Anbringen von farblichen Markierungen an neuralgischen Punkten umgesetzt. Die Entwicklung des Fahrverhaltens wird sodann weiterverfolgt.
Thursanierung und Teilprojekt Ulisbach
Die Flussverbauungen der Thur in Wattwil sind grösstenteils stark beschädigt. Deshalb plant der Kanton St.Gallen in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wattwil eine Gesamtsanierung, in deren Rahmen auch die ungenügende Hochwassersicherheit und der ökologische Zustand des Gewässers verbessert werden. Seite 2 von 3 Oberhalb der Brücke Waisenhausstrasse sollen der Uelisbach und der Stelzenbach sohlenbündig an die Thur angeschlossen und die Thur saniert und aufgewertet werden. Zu diesen geplanten Massnahmen haben der Kanton und die Gemeinde im Frühling 2022 eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Das angepasste Projekt kann vom 3. Februar bis 4. März 2023 im Rahmen der öffentlichen Auflage in der Gemeindeverwaltung Wattwil oder auf der Homepage www.wattwil.ch eingesehen werden.
Das gesamte Projektdossier und weitere Informationen zum Auflageverfahren sind auch auf der Projektwebsite www.thursanierung-wattwil.ch abrufbar.
Öffentliche Auflagen
Der Gemeinderat hat am 24. Januar 2023 folgendes Projekt genehmigt:
Revitalisierungsprojekt Uelis- und Stelzenbach;
Gestützt auf Art. 41 Planungs- und Baugesetz (sGS 734.1; PBG), hat der Gemeinderat folgende Sondernutzungspläne genehmigt:
Sondernutzungsplan Gewässerraum Thursanierung Abschnitt Ulisbach - Sondernutzungsplan Revitalisierung Uelis- und Stelzenbach.
Gestützt auf Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 732.1; StrG) hat der Gemeinderat folgenden Erlass genehmigt: Teilstrassenplan Fuss- und Radweg entlang Thursanierung Abschnitt Ulisbach
Einsichtnahme
Die vorerwähnten Erlasse (Revitalisierungsprojekt, Sondernutzungspläne, Teilstrassenplan) werden in der Zeit vom 3. Februar bis 4. März 2023 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil (www.wattwil.ch) aufgeschaltet und können in diesem Zeitraum im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die erwähnten Erlasse beim Gemeinderat Wattwil Einsprache erhoben werden.
Rechtsmittel
Einsprachen sind schriftlich begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.