Das Bundesgericht habe festgehalten, dass Anlass für das Einschreiten des Regierungsrates bestanden habe, teilte das Thurgauer Departement für Bau und Umwelt am Montag mit. Das Urteil wurde bereits Ende November gefällt, aber erst letzte Woche dem Departement zugestellt, wie Departements-Generalsekretär Marco Sacchetti auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte.
Die vom Kanton gewählten Mittel waren gemäss Urteil geeignet, um einen bundesrechtskonformen und rechtssicheren Vollzug der Baubewilligungsverfahren in den betroffenen Kleinsiedlungen sicherzustellen.