Für die Erhebung der Stromabgabe in der neuen Gemeinde Neckertal fehlt die gesetzliche Grundlage. Die nachfolgende Gegenüberstellung der ehemaligen Gemeinden im Neckertal, stellt die Fakten klar:
- Oberhelfenschwil: Die Verpflichtung der SAK zur Erhebung der Stromabgabe erfolgte 2012 in einem Gemeinderatsbeschluss.
- Neckertal und die Dorfkorporation Dicken: Der Abgabesatz wurde 2012 in einem Gemeinderatsbeschluss festgelegt.
- Die Beleuchtungskorporation Moos-Dieselbach lehnte 2012 in der Stellungnahme die Stromabgabe ab und wurde nie zu einer Stromabgabe durch die Gemeinde verpflichtet.
- Elektrokorporation Wald-St.Peterzell: Sie wurde nach einem Rückzug des Gemeinderates 2014 nie zu einer Stromabgabe an die Gemeinde verpflichtet. Dies, nachdem die Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen im gleichen Jahr entschieden hatte, für die Einführung der Stromabgabe genüge ein Gemeinderatsbeschluss nicht. Vielmehr sei dafür ein Reglement notwendig.
- Hemberg: Die Gemeinde Hemberg erhob keine Stromabgabe.
Es stellt sich damit für die SAK, die Dorfkorperation Dicken sowie deren Stromkunden die Frage, ob die neue Gemeinde erwartet, dass auf den Gemeindegebieten der ehemaligen Gemeinden Oberhelfenschwil und Neckertal die Stromabgabe auch weiterhin gestützt auf die Gemeinderatsbeschlüsse aus dem Jahre 2012 erhoben wird.
Die SVP Neckertal ist klar der Meinung, dass die neue Gemeinde Neckertal kein Reglement hat, welches die Erhebung der Abgabe ab 1. Januar 2023 rechtfertigen könnte. Das gilt für das gesamte Gemeindegebiet und damit auch für die Gebiete der ehemaligen Gemeinden Neckertal und Oberhelfenschwil. Sie setzt sich damit für die Gleichbehandlung der Bürger/innen im gesamten Neckertal ein, und dafür, dass die Strompreise durch die Streichung der Stromabgabe gesenkt werden. Gelder für die Energieförderprogramme sollen aus dem allgemeinen Gemeindehaushalt und über die Fusionseinsparungen gesprochen werden.