Das neue Grundgesetz soll die geltende Verfassung aus dem Jahr 1995 ersetzen. "Die Stärkung der Volksrechte und der Behörden ist eine Hauptstossrichtung, die im Entwurf an vielen Stellen zum Ausdruck kommt", heisst es in der Mitteilung des Kantons vom Dienstag.
Neben der Einführung des Ausländerstimmrechts auf Kantons- und Gemeindeebene, soll das Stimmrechtsalters auf 16 Jahre gesenkt werden. Der Entwurf sieht zudem die Einführung des Verhältniswahlverfahrens (Proporz) für die Wahl der Kantonsratsmitglieder vor.
Konzentration auf das Wesentliche
Eine Stärkung bedeute auch das neue fakultative Finanzreferendum. Volksabstimmungen bleiben in strittigen Fällen weiterhin möglich, ohne dass die Stimmberechtigten mit unbestrittenen Finanzvorlagen bemüht werden. "Es geht also um eine Konzentration aufs Wesentliche", heisst es im Communiqué weiter.
In die gleiche Richtung zielt der Entwurf auch mit der Wahl des Obergerichts durch den Kantonsrat und der Wahl ins Landammannamt durch den Regierungsrat. Unbestrittene Wahlgänge, welche oft mangels Gegenkandidaturen gar keine Auswahl bieten, sollen den Stimmberechtigten erspart bleiben.
Auch die Gemeindestrukturen in Appenzell Ausserrhoden sollen angepasst werden. Der Entwurf greift auch aktuelle politische Themen auf. Dazu gehören der Klimawandel, die Energiepolitik, die Digitalisierung oder das Thema Whistleblowing.
Der Regierungsrat hat den Entwurf für eine neue Kantonsverfassung an den Kantonsrat überwiesen. Zunächst beschäftigt sich die eigens eingesetzte kantonsrätliche Kommission mit dem Entwurf. Die derzeitige Planung sieht die erste Lesung im Kantonsrat Ende August 2023 vor. Rund ein Jahr später soll die Volksabstimmung stattfinden.