Das Programm der Gemeinde Wattwil zur Förderung der Eigenproduktion erneuerbarer Energien läuft das dritte Jahr. 2020 hatte der Gemeinderat einen Fonds gegründet, der bis 2024 jedes Jahr mit 170'000 Franken aus dem allgemeinen Finanzhaushalt geäufnet werden soll.
Erfolgreiches Programm ausbauen
Das Programm zeigt Erfolg. Beiträge aus dem Fonds waren bereits 2020 und 2021 stark gefragt. 2022 und für 2023 stieg die Nachfrage nach Förderbeiträgen nochmals an – ohne zusätzliche Äufnung würde sie die Mittel des Fonds übersteigen. Der Gemeinderat hält im Umfeld der angestiegenen Strompreise und der Strommangellage bewusst am Engagement zur Förderung erneuerbarer Energien fest und hat deshalb per Nachtragskredit die Mittel des Fonds für 2022 auf 340'000 Franken verdoppelt. Denselben Betrag will er auch im Voranschlag für 2023 einsetzen.
Eigenen Einflussbereich nutzen
Bereits vor dem Start des Förderprogramms war für den Gemeinderat selbstverständlich, dass die Möglichkeiten zur Produktion erneuerbarer Energien bestmöglich genutzt werden. Bei PV-Anlagen oder Wärmeversorgung übertrifft Wattwil manche Zentrumsgemeinde. Daher sollen die Privatinitiativen weiter unterstützt und verstärkt werden. Die Gemeinde Wattwil arbeitet in der Abwicklung der Massnahmen erfolgreich mit dem Energietal Toggenburg und der Energieagentur des Kantons St.Gallen zusammen. Gleichzeitig ist geplant, gemeindeeigene Infrastrukturen rascher mit LED-Leuchtkörpern und weiteren PV-Anlagen auszustatten. Über diese Engagements der Gemeinde informierten Gemeindepräsident Alois Gunzenreiner und Gemeinderat Simon Seiler, Präsident der Energiekommission, letzte Woche an einem Parteiengespräch, an welchem sie sich mit den Vertreterinnen und Vertretern der Wattwiler Ortsparteien zur Energieförderung austauschten.
Fehlende rechtliche Grundlage
Nicht beeinflussen kann der Gemeinderat auf kommunaler Ebene die steuerlich und versicherungsrelevanten Gebäudewerte nach der Installation einer Solar- oder PV-Anlage. Dafür fehlt die rechtliche Grundlage, da die Veranlagungskompetenz auf kantonaler Ebene liegt. Keinen Handlungsbedarf sieht der Gemeinderat schliesslich bei der Nachzahlung von kommunalen Kausalabgaben im Zusammenhang mit einer Wertvermehrung gemäss geltendem Abwasserreglement, wie ihn die FDP-Ortspartei geortet hatte. Aufgrund des Schwellenwertes entsteht nur in seltenen Fällen eine moderate Nachzahlung und eine Abschaffung würde zu einer Ungleichbehandlung mit anderen Investitionen führen.
Am Engagement festhalten
Die SP Wattwil hatte die Forderungen der FDP unterstützt mit Verweis auf ihren eigenen Antrag für eine geringere Steuerfussreduktion zur Alimentierung des Förderfonds, den sie 2020 an der Bürgerversammlung hatte stellen wollen. Diese hatte aufgrund der Covid-Schutzmassnahmen abgesagt und an die Urne verlegt werden müssen. Damit war eine Abstimmung über den Antrag nicht möglich. Inhaltlich blieb er hingegen nicht unbeachtet. Es sollten Erfahrungen mit dem Förderprogramm gesammelt werden. Am Parteiengespräch erläuterten Alois Gunzenreiner und Simon Seiler nochmals, weshalb der Gemeinderat eine andere, spezifische Fonds-Lösung bevorzugt hatte. Diese wird er angesichts des Erfolgs weiterführen und mit zusätzlichen Mitteln stärken. Die Wattwiler Ortsparteien und insbesondere die Antragstellenden zeigten sich mit den Arbeiten und Absichten des Gemeinderates zufrieden.