Der Förderung der erneuerbaren Energien soll man grundsätzlich positiv gegenüber stehen. Die Anreize dafür können auch durch Beiträge aus der Gemeindekasse finanziert werden.
Die Art wie die Refinanzierung der Anreize angedacht ist, kann man aber als Schnellschuss bezeichnen und ist überdies ungerecht. So sollen die Energieanbieter unter der Strasse, also Gas- und Elektrizitätswerk, die Steuern für die Gemeinde einziehen. Dies ist einfach, weil hier nur je ein Anbieter vorhanden ist, der ausserdem mit einem Zähler ausgerüstet ist. Was ist aber mit den Energieanbietern die auf der Strasse verkehren? Ist bei diesen Energieträgern auch eine Besteuerung angedacht? Wenn nicht, kommen das Öl als Co2-Erzeuger und die Festbrennstoffe als Feinstaubschleudern gut weg. Die Kunden dieser Energieanbieter werden sich die Hände reiben!
Im Weiteren wird auch derjenige bestraft, der von einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe umsteigen will. Zuerst bekommt er einen Zucker in Form eines Beitrages, den er später als Steuer teilweise selbst refinanziert. Wo soll hier der Anreiz sein, auf die erneuerbare Energie Strom umzusteigen?
Die Gemeinde hat mit dem vorgeschlagenen Finanzierungsmodell einen einfachen, nicht zu Ende gedachten Weg gewählt!
Die vorgeschlagene Lösung ist ungerecht und nicht ausgereift. Die Beiträge zu erneuerbaren Energien sollen durch alle Steuerzahler und aus dem allgemeinen Unterhalt finanziert werden.
Stimmen Sie am NEIN zum Vorschlag der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil.