Öffentliche Beleuchtung wird reduziert
Zusammen mit den für den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung beauftragten Werken wurden die Massnahmen geprüft und gemeinsam abgestimmt. Bei den Strassen und Wegen gelten folgende Regelungen:
Gemeindestrassen und Quartiere
Die Beleuchtung wird von der Dämmerung bis 23.00 Uhr und von 06.00 Uhr bis zur Dämmerung wie gewohnt eingeschaltet. In der Zeit von 23.00 bis 06.00 ist die öffentliche Beleuchtung ausgeschaltet.
Kantonsstrassen
Die Beleuchtung wird von der Dämmerung bis 23.00 Uhr und von 06.00 Uhr bis zur Dämmerung eingeschaltet. Im Zeitraum von 23.00 bis 06.00 Uhr wird die Intensität reduziert.
Weihnachtsbeleuchtungen und Dekorationen
Der Gemeinderat hat angesichts der Ausgangslage entschieden, in diesem Jahr die Weihnachtsbeleuchtung zu reduzieren. Im Gemeindehaus wird keine Beleuchtung angebracht und auf das Stellen der Sternensäulen im Gemeindegebiet wird verzichtet. Im Gebiet der Bahnhof- und Poststrasse wird die Verwendung und der Zeitraum der neuen LED-Beleuchtungskörper abgestimmt betrieben.
Die Ladenbesitzer und Gewerbetreibenden werden eingeladen, die Beleuchtung ihrer Reklamen, Schaufenster und Lokalitäten zu überdenken und allenfalls anzupassen. Dabei ist empfehlenswert, eine Einschränkung der Beleuchtungsdauer und der Intensität vorzunehmen. In diesem Zusammenhang sollte auch die Installation und der Betrieb einer Weihnachtsbeleuchtung kritisch geprüft werden.