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Sammelstelle Werkhof Bütschwil wird neu 24/7 videoüberwacht

Gegen die Allgemeinverfügung kann noch ein Rechtsmittel ergriffen werden (Symbol Videokamera).
Gegen die Allgemeinverfügung kann noch ein Rechtsmittel ergriffen werden (Symbol Videokamera). Bild: sg.ch
Die Videoüberwachung soll einerseits als präventive Massnahme, andererseits als Hilfsmittel bei der Aufklärung eines Vorfalles dienen.

Die Sammelstelle beim Werkhof Bütschwil war in der Vergangenheit schon mehrfach betroffen von unrechtmässigem Entsorgen von Materialien. Der Gemeinderat erlässt deshalb gestützt auf das Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund folgende Allgemeinverfügung:

Im öffentlichen Raum der Sammelstelle Werkhof Bütschwil (GS Nr. 3B), werden Kameras zur Videoüberwachung gemäss Situationsplan, mit der Möglichkeit der Personenidentifikation, installiert.

Es erfolgt eine 24 h-Aufzeichnung, die jeweils während maximal 30 Tagen gespeichert wird. Anschliessend werden diese automatisch gelöscht, falls sich in dieser Zeit keine Vorfälle ereignet haben. Die Sicherheitsvorkehrungen stellen sicher, dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die Aufnahmen haben. Die Standorte der Videokameras können bei der Ratskanzlei eingesehen werden.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) innert 14 Tagen seit Veröffentlichung Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Der Rekurs ist schriftlich und unterzeichnet einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung zu enthalten. Diesem wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil