Eine zweite Booster-Impfung sei nur für Personen mit einem stark geschwächten Immunsystem notwendig, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch. Trotzdem habe der Bundesrat entschieden, dass die Kantone eine Auffrischimpfung gegen Selbstzahlung grundsätzlich ermöglichen könnten.
Deshalb gestatte der Kanton Thurgau den Apotheken mit einer kantonalen Impfbewilligung, einen zweiten Booster anzubieten. Davon könnten vor allem Personen profitieren, die die zusätzliche Impfung für eine Auslandreise benötigten. In sechs Apotheken sei die Impfung voraussichtlich ab dem 1. Juli möglich.
Neben der Bezahlung muss für die zweite Auffrischimpfung auch die Haftung selber übernommen werden. Dazu erfolge vor Ort ein Aufklärungsgespräch. Weiter sei eine Unterschrift notwendig, heisst es in der Mitteilung.