Markus Waser* ist Treuhänder. Die Ausserrhoder Steuerverwaltung wirft ihm vor, einem Klienten geholfen zu haben, in den Jahren 2009 und 2010 Steuern hinterzogen zu haben. Die Delikte verjähren am 31. Dezember 2019 und 2020, nach zehn Jahren.
Am 12. Dezember 2019 eröffnet die Ausserrhoder Steuerverwaltung ein Strafverfahren gegen Waser und schickt ihm mit Mond-Express eine Vorladung zur Einvernahme am 20. Dezember. Alternativ, so schreibt Rechtsdienstleiterin Ladina Nick, könne er bis zum 20. Dezember 2019 auch schriftlich Stellung nehmen.
Griff zum Zweihänder
Als die Post den Mond-Express zustellen will, ist Waser allerdings nicht zuhause. Nach den Regeln des Rechtsstaates hätte er nun sieben Tage Zeit, um die Post abzuholen. Nur: Falls er, rechtlich vollständig korrekt, den Brief tatsächlich erst am Abend des 20. Dezember abholen würde, wäre die gesetzte Frist bereits abgelaufen.
Die Rechtsdienstleiterin greift drum kurzerhand zum Zweihänder, respektive Telefon und verlangt von Waser, dass er am selben Tag das Schreiben von einem Boten der Ausserrhoder Steuerverwaltung entgegennehme. Falls nicht, würde sie ihm die Unterlagen per Polizeieinsatz zustellen.