In ihrer Antwort zur Interpellation 51.21.117 ‹Wolfsrisse – transparent kommunizieren› hat die Regierung beteuert, dass sie in Sachen Wolfsrisse auch künftig kommunizieren wolle. Sie verweist in ihrer Antwort unter anderem auch auf die Alarmierungspraxis für die Tierhalter mittels SMS-Benachrichtigungen durch die Fachstelle Herdenschutz. In Regionen mit permanenter Grossraubtierpräsenz werde der Bedarf der Meldungen jedoch auf das Wesentliche beschränkt, schränkte die Regierung dabei ein.
Die Kommunikation zum Thema Wolf befriedigt allerdings nach wie vor nicht. Die Alarmierung der Tierhalter per SMS nach erfolgten Rissen wäre an sich ein gutes Instrument. Es ist jedoch unklar, welche Tierhalter informiert werden sollen, nach welchen geografischen Kriterien der SMS-Verteiler erstellt wird und welche Regelung in Grenzlagen von Regionen oder Kantonen gilt. Zudem ist die Alarmierung der Tierhalter im Zeitpunkt eines von der Wildhut bestätigten Wolfsrisses sehr oft zu spät. Mit den Wolfsangriffen auf Ziegen, Kälber und sogar Kühe ist mittlerweile ein grosser Kreis von Tierhaltern betroffen. Das Alarmierungskonzept muss deshalb rasch überarbeitet und professionalisiert werden.
Ein weiteres Hindernis für eine zeitgerechte und umfassende Alarmierung sind die Kantonsgrenzen. Unlängst riss ein Wolf in der Gemeinde Fischingen in unmittelbarer Nähe zum Kanton St.Gallen ein Schaf und ein Kalb. Die Tierhalter in den benachbarten St.Galler Gemeinden Mosnang und Kirchberg wurden durch die Tageszeitung und das Radio ‹alarmiert›, allerdings erst zwei Tage nach diesen Vorfällen. Dieses Beispiel zeigt, dass die Alarmierung der Tierhalter noch nicht reibungslos funktioniert und zwingend optimiert werden muss.
Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wer ist verantwortlich für die Auslösung der Alarmierungen über das SMS-Benachrichtigungssystem?
- Nach welchen geografischen Kriterien wird der Empfängerkreis für die Alarmierungen definiert?
- Wie funktioniert die gegenseitige Information und Alarmierung bei erfolgten Rissen entlang von Regionen- und Kantonsgrenzen?
- Teilt die Regierung die Meinung, dass bei festgestellten Wolfsrissen eine Alarmierung innert Tagesfrist erfolgen muss?
- Sieht die Regierung Möglichkeiten, mit einer besseren Kommunikation und Alarmierung der Tierhalter präventiv Rissen an Nutz- und Haustieren vorzubeugen?
- Prüft die Regierung eine gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Fürstentum Liechtenstein und den Kantonen AI, AR, GR, GL, ZH und TG, um die Kommunikation im Zusammenhang mit Grosstierereignissen (Sichtungen / Risse) entlang der Kantonsgrenze zu optimieren?»