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31.03.2022

Last-Minute-Tipps für deine Steuererklärung

Bild: Syna
Am Donnerstag läuft die Frist zur Einreichung der Steuererklärung aus. Kein Grund zur Panik: Diese drei wichtigen Tipps helfen weiter.

Seit zwei Jahren kann die Steuererklärung im Kanton Schwyz komplett elektronisch eingereicht werden. Im Jahr 2020 füllten zwölf Prozent der Schwyzerinnen und Schwyzer ihre Steuererklärung auf Papier aus. Von den damals eingereichten 101'638 Steuererklärungen wurden somit 88 Prozent zumindest teilweise elektronisch ausgefüllt, wie Markus Kempf, Ressortleiter Logistik der kantonalen Steuerverwaltung gegenüber dem «Bote der Urschweiz» mitteilt. eTax.SZ nutzten dabei rund 72'000 Steuerpflichtige, rund 17'400 weitere nutzten eine andere Software.

Steuererklärung noch nicht eingereicht? Unsere Tipps für das weitere Vorgehen.

1. Elektronisch ausfüllen

Es ist ratsam, die Steuererklärung dann auszufüllen, wenn alle Unterlagen beisammen sind. Wird sie hinausgeschoben, ist die Gefahr gross, dass solche Unterlagen mühsam wieder zusammengetragen werden müssen. Schneller geht es, wenn du sie vollkommen elektronisch ausfüllst. Das ist keine Hexerei. Lies die Wegleitung dazu aufmerksam, stelle die Unterlagen gut zusammen und lasse dich vom Programm führen – dann kann eigentlich nichts mehr schiefgehen. Noch etwas: Vergiss nicht, deine Steuerrechnung zu zahlen, wenn du sie bekommst. Was du zu viel gezahlt hast, wird dir zu einem späterer Zeitpunkt zurückbezahlt.

2. Wehre dich

Reichst du deine Steuererklärung nicht ein, erhältst du eine Mahnung und dann eine Busse. Die Ordnungsbusse richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen und danach, wie oft ein Steuerpflichtiger bereits zu spät oder gar nicht eingereicht hat. «Ein Wiederholungstäter kommt dabei deutlich schlechter weg», erläutert Kempf. Danach schätzt die Steuerbehörde dein Einkommen und Vermögen nach eigenen Annahmen ein. Da diese Einschätzungen oftmals zu hoch sind, man also zu viel zahlen würde, gibt es die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Einsprache zu erheben. Du musst aber nachweisen können, dass das Steueramt falsch liegt. Das heisst: Du musst die Steuererklärung dann doch noch vorlegen. 

3. Fristverlängerung beantragen

Lieber reichst du also eine Fristverlängerung ein, als dass eine Mahnung oder sogar eine Busse in deinem Briefkasten liegt. Die Fristverlängerung muss vor Ablauf des Abgabetermins erfolgen. 2020 beantragten im Kanton Schwyz 45'718 natürliche Personen und 9'282 Unternehmen eine Fristverlängerung bis spätestens 31. Dezember. Also du siehst – du bist nicht allein!
Juristische Personen müssen eine Fristerstreckung bis spätestens 31. Juli beantragen.

Redaktion March24 & Höfe24