Im Jahr 2009 erteilte der St. Galler Kantonsrat für die Umfahrungsstrasse Bütschwil grünes Licht. Dies unter der Voraussetzung, dass auf dem untergeordneten Strassennetz flankierende Massnahmen umgesetzt werden. Vom 26. März 2022 bis 29. April 2022 stellen die Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil und das kantonale Tiefbauamt die Massnahmen in einem Mitwirkungsverfahren zur Diskussion. Alle interessierten Personen sind eingeladen, sich zum Projekt zu äussern.
Wie bereits in der Januar-Ausgabe des Mitteilungsblattes angekündigt, findet am Samstag, 26. März 2022, zum Auftakt des Mitwirkungsverfahrens in der Turnhalle Dorf ein Informationstag statt. Um 09.00 Uhr, 10.30 Uhr, 12.00 Uhr und 13.30 Uhr orientieren Vertreter der Gemeinde und des Kantons über den aktuellen Stand der Projekte. Der Informationsteil dauert ca. 30 Minuten. Anschliessend besteht die Möglichkeit, sich an Informationsständen vertieft mit den flankierenden Massnahmen zu befassen und sich mit den verantwortlichen Personen von Kanton und Gemeinde auszutauschen. Zudem findet am Mittwoch, 6. April 2022, von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr, im Gemeindehaus, eine Bürgersprechstunde statt. Dies zur Besprechung von individuellen Fragen und Anliegen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Flankierende Massnahmen sind Teil des Gesamtprojekts
Mit den flankierenden Massnahmen soll die Umlagerungswirkung auf die Umfahrungsstrasse verstärkt und innerorts die Verkehrssicherheit erhöht werden. Das Ortsbild wird aufgewertet, die Bedingungen für den Fuss- und Radverkehr werden optimiert und die Trennwirkung der Ortsdurchfahrt reduziert.
Die flankierenden Massnahmen sind ein wichtiges Puzzleteil des Gesamtprojekts Umfahrung Bütschwil und werden durch den Kanton und die politische Gemeinde in zwei verschiedenen Strassenprojekten umgesetzt. Ergänzend wird zur Aufwertung des Dorfzentrums der Kirchplatz neu gestaltet. Die Umsetzung dieses Vorhabens obliegt der politischen Gemeinde.