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Wattwil
19.01.2022

Gemeinde Wattwil: Öffentliche Auflagen Teilzonenpläne

Bild: 1-Byte/Wikipedia
Im Rahmen der Ortsplanung laufen die Arbeiten zum Erlass des neuen kommunalen Richtplans, welcher den bestehenden ersetzen wird.

Mit den beiden nachstehenden Teilzonenplänen werden nun Massnahmen vorgezogen, welche strategisch der Stossrichtung des neuen Richtplan entsprechen und auch mit dem jeweils betroffenen Umfeld abgestimmt sind. In der Summe sind beide Zonenplananpassungen für die raumplanerische Bilanz unerheblich. Das Mitwirkungsverfahren für beide Teilzonenpläne wurde zwischen dem 25. Oktober und dem 30. November 2021 durchgeführt.

Teilzonenplan «Krinau (ehemaliges Gemeindehaus)» 

Das Grundstück 211K (ehemaliges Gemeindehaus Krinau) soll von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA) in die Wohnzone W2 umgezont werden. Da die Liegenschaft zukünftig keiner öffentlichen Nutzung mehr dient, ist die Umzonung richtig. Es wird damit eine einheitliche Zonierung in diesem Perimeter erreicht und somit die Voraussetzung geschaffen, dass ein Käufer eine zonenkonforme Nutzung für dieses Gebäude hat.                                             

Teilzonenplan «Wilerstrasse / Floozstrasse» 

Die beiden Grundstücke Nrn. 574W und 575W liegen heute teilweise oder ganz in der Wohn- und Gewerbezone WG3. Es ist beabsichtigt, die von der WG3 betroffenen Flächen in die Gewerbe- und Industriezone GI A, also in die gleiche Zone wie die angrenzenden Grundstücke, umzuzonen. Damit kann dem dort ansässigen Betrieb die Weiterentwicklung ermöglicht und gleichzeitig auch eine einheitliche und sinnvolle Zonierung in diesem Perimeter erreicht werden.

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Öffentliche Auflage 

Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 175a des Planungs- und Baugesetztes (sGS 731.1; PBG) an der Sitzung vom 11. Januar 2022 die folgenden beiden Teilzonenpläne erlassen:

- Teilzonenplan «Gemeindehaus Krinau»

- Teilzonenplan «Wilerstrasse / Floozstrasse»

Einsichtnahme

Die Erlasse sind vom 20. Januar 2022 bis 18. Februar 2022 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil (www.wattwil.ch) aufgeschaltet und können in diesem Zeitraum im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsmittel

Einsprachen sind schriftlich begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Gemeinde Wattwil