Anfrage im Wortlaut:
Entlastung des Pflegepersonals durch Armeeangehörige
Zu Beginn der Corona-Pandemie unterstützte die Schweizer Armee im Rahmen ihres vom Bundesrat angeordneten Assistenzdienst-Einsatzes während rund drei Monaten das zivile Gesundheitswesen. Die Sanitäts- und Spitalsoldaten entlasteten das Pflegepersonal in der Grundpflege, in der Überwachung von Patientinnen und Patienten, bei der Durchführung von Diagnosetests oder bei Transporten. Dies erlaubte es dem zivilen Pflegepersonal, sich stärker auf die Behandlung von schweren Erkrankungen zu konzentrieren. Der Einsatz des Assistenzdienstes endete am 30. Juni 2020.
Aufgrund der erhöhten Spitaleinweisungen von Covid-19-Patientinnen und Patienten in den letzten Wochen hat die Belastung des Spitalpersonals stark zugenommen und aktuell zeichnet sich keine Entspannung ab. Bereits haben einige Kantone angekündigt, die Armee zur Unterstützung des Gesundheitspersonals anzufordern.
Ich bitte die Regierung, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt die Regierung die Notwendigkeit des Einsatzes des Assistenzdienstes der Armee zur Entlastung des Gesundheitspersonals in den Spitälern des Kantons St. Gallen, die Covid-19-Erkrankte behandeln?
2. Welches Verfahren wäre notwendig, um den Assistenzdienst der Armee im Kanton St. Gallen anfordern, bzw. einsetzen zu können?