Nun folgt noch ein weiterer formeller Akt, nämlich die Unterstellung der Inkorporationsvereinbarungen der Schulgemeinden mit der neuen Gemeinde Neckertal unter das fakultative Referendum.
Die Stimmberechtigten der Schulgemeinden haben den Inkorporationsvereinbarungen bereits am 13. Juni 2021 zugestimmt. Nun haben die Stimmberechtigten der neuen Gemeinde Neckertal die Möglichkeit, mittels Unterschriftensammlung (fakultatives Referendum), eine Urnenabstimmung darüber zu verlangen.
Der für die neue Einheitsgemeinde eingesetzte Konstituierungsrat unterstellt deshalb die drei unten aufgeführten Inkorporationsvereinbarungen wie folgt dem fakultativen Referendum.
Referendumsvorlage
(fakultatives Referendum, Art. 8 Abs. 3 Vereinigungsbeschluss der Gemeinden Hemberg, Neckertal, Oberhelfenschwil vom 13. Juni 2021).
Gegenstand
- Inkorporationsvereinbarung zwischen Primarschulgemeinde Hemberg-Bächli und der neuen Gemeinde Neckertal.
- Inkorporationsvereinbarung zwischen Schulgemeinde Neckertal und der neuen Gemeinde Neckertal.
- Inkorporationsvereinbarung zwischen Schulgemeinde Oberes Neckertal und der neuen Gemeinde Neckertal.
Referendumsfrist
10. Juli bis 18. August 2021 (40 Tage).
Einsicht in Unterlagen
- Ratskanzlei, Dreiegglistr. 7, 9633 Hemberg.
- Ratskanzlei, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg.
- Ratskanzlei, Dorfstr. 9, 9621 Oberhelfenschwil.
Quorum
447 gültige Unterschriften (10 Prozent der Stimmberechtigten der Gemeindewahlen aller drei Gemeinden.