Sperrung Bahnübergänge
Aufgrund von Bauvorhaben der SBB sind diese Bahnübergänge wie folgt gesperrt:
Sperrung Bahnübergang Soorstrasse (Süd; Richtung Wattwil)
Beginn der Sperrung: Donnerstag, 29. April 2021, 07.00 Uhr
Aufhebung der Sperrung: Samstag, 1. Mai 2021, 07.30 Uhr
Sperrung Bahnübergange Landstrasse, Ausserfeld (Süd; Richtung Wattwil)
Beginn der Sperrung: Donnerstag, 29. April 2021, 07.00 Uhr
Aufhebung der Sperrung: Freitag, 30. April 2021, 07.30 Uhr
Die SBB ist bemüht, die Sperrung so kurz wie möglich zu halten. Für Fussgänger und Velofahrer sollte der Bahnübergang immer passierbar sein.
Verkehrsanordnung Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil
Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 und Art. 113 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnung(en):
Bütschwil-Ganterschwil, Landstrasse, 41, Liegenschaft Nr. 1780B, Privatareal (Migros)
- Verkehrsführung im Einrichtungsverkehr (Uhrzeigersinn), angezeigt durch die Signale 2.02 «Einfahrt verboten»
Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).
Das Polizeikommando
Sanierung und Ausbau Langenrainstrasse
Am Montag, 19. April 2021, erfolgt der Baustart der Sanierung und Ausbau der Langenrainstrasse im wirtschaftlichen Schwerpunktgebiet Lerchenfeld. Die Strasse wird von 5.5 m auf neu 6.0 m verbreitert. Zwischen dem Trottoir und der Strasse entsteht ein 2.0 m breiter Streifen, welcher abwechselnd als Parkierungs- und als Grünfläche genutzt wird. Gleichzeitig wird eine neue Schmutzwasserkanalisation erstellt und diverse Werkleitungen neu verlegt.
Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage
Das Projekt wird in mehrere Etappen aufgeteilt. Gestartet wird im Bereich der Fraefel AG. Die Verkehrsführung erfolgt mittels Lichtsignalanlage. Die Zufahrt zu den Grundstücken ist grossmehrheitlich immer gewährleistet. Für die Ausführung der Strassensanierungsarbeiten ist die Hürlimann Bau AG verantwortlich. Wir bitten die anstossenden Grundeigentümer und alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die mit den Baumassnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten und danken dafür.